
Bundesverwaltungsgericht hebt Hammerskins-Verbot auf: Formfehler des Innenministeriums rächt sich
Ein bemerkenswertes Urteil erschüttert die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag das im September 2023 vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot der „Hammerskins Deutschland" für nichtig erklärt. Zwei Jahre nach dem vermeintlichen Durchgreifen gegen das rechtsextremistische Netzwerk steht die Behörde mit leeren Händen da – und das ausgerechnet wegen formaler Mängel.
Organisationsstruktur wurde falsch eingeschätzt
Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung unmissverständlich klar: Es existiere schlichtweg keine übergeordnete bundesweite Vereinigung der Hammerskins in Deutschland. Das Gericht fand vielmehr „deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter", wie die regionalen Ableger des internationalen Netzwerks bezeichnet werden. Ein nationaler Verein, der hätte verboten werden können, sei nicht nachweisbar gewesen.
Die Klagen mehrerer sogenannter regionaler Chapter hatten damit Erfolg. Pikant dabei: Um die eigentlichen Ziele und Aktivitäten der Hammerskins ging es in dem Verfahren überhaupt nicht. Das Bundesinnenministerium hatte seinerzeit argumentiert, die Gruppe richte sich gegen die Verfassung und den Gedanken derkerverständigung. Doch diese inhaltliche Bewertung spielte vor Gericht keine Rolle mehr.
Ein Pyrrhussieg für den Rechtsstaat?
Was sagt es über die Kompetenz unserer Sicherheitsbehörden aus, wenn ein derart prominentes Verbot an formalen Hürden scheitert? Das Bundesinnenministerium hatte damals nicht nur die Hammerskins Deutschland verboten, sondern auch deren regionale Chapter sowie die Teilorganisation „Crew 38". Ein vermeintlich umfassender Schlag gegen die rechtsextreme Szene – der sich nun als juristisches Kartenhaus entpuppt.
Das Gericht betonte zwar ausdrücklich, dass einzelne Chapter von den zuständigen Behörden durchaus verboten werden könnten, sofern entsprechende Gründe vorlägen. Doch dieser Hinweis wirkt wie ein schwacher Trost. Die Landesbehörden müssten nun jeden einzelnen Ableger separat prüfen und gegebenenfalls verbieten – ein bürokratischer Aufwand, der Jahre dauern könnte.
Symptom einer überforderten Verwaltung
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine Serie von Pannen und Fehleinschätzungen deutscher Behörden. Während man sich in Berlin mit ideologischen Projekten beschäftigt und Ressourcen für fragwürdige Initiativen verschwendet, scheitert man an grundlegenden handwerklichen Aufgaben. Die korrekte rechtliche Einordnung einer Organisation sollte eigentlich zum Standardrepertoire eines Innenministeriums gehören.
Die Bürger dürfen sich zu Recht fragen, ob ihre Sicherheit in den Händen einer Verwaltung gut aufgehoben ist, die bei einem derart sensiblen Thema dermaßen dilettantisch vorgeht. Das Urteil aus Leipzig ist nicht nur eine Blamage für das Innenministerium – es ist ein Weckruf für alle, die glauben, der deutsche Staat habe seine Kernaufgaben noch im Griff.
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