
Bundesverfassungsgericht hebelt Sicherheitsbedenken aus: Jordanisches Kind darf trotz gefährlicher Eltern einreisen
Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal bewiesen, dass in Deutschland die Sicherheit der eigenen Bevölkerung hinter vermeintlichen Grundrechten zurückstehen muss. In einem Eilbeschluss vom 5. August gaben die Karlsruher Richter einem jordanischen Kind grünes Licht für die Einreise nach Deutschland – obwohl gegen beide Elternteile erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Diese Entscheidung wirft ein grelles Schlaglicht auf die Prioritäten unserer höchsten Richter.
Absurde Logik: Gefährliche Eltern ja, harmloses Kind nein?
Der Fall offenbart die ganze Absurdität unseres Rechtssystems: Das im August 2023 in Deutschland geborene Kind durfte nach einem Aufenthalt in Jordanien nicht wieder einreisen. Die Eltern hingegen, gegen die – man höre und staune – Sicherheitsbedenken bestehen, durften problemlos zurückkehren. Welche Logik steckt dahinter? Sind zweijährige Kleinkinder neuerdings gefährlicher als potenzielle Sicherheitsrisiken?
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Fachgerichte die Bedeutung des Grundrechts auf Schutz der Familie "nicht hinreichend erfasst" hätten. Auf die Sicherheitsbedenken gegen die Eltern käme es dabei nicht an. Man fragt sich unwillkürlich: Wann kommt es denn darauf an? Erst wenn es zu spät ist?
Familienschutz als Freifahrtschein für Gefährder?
Besonders pikant: Die Eltern ließen ihr Kind in Jordanien zurück und reisten alleine nach Deutschland ein. Was sagt das über deren Prioritäten aus? Und welche Art von Sicherheitsbedenken müssen vorliegen, dass selbst die sonst so großzügigen deutschen Behörden einem Kleinkind die Einreise verweigern?
Das Gericht argumentierte, der Verbleib des noch nicht einmal zweijährigen Kindes in Jordanien könne zu "schweren Beeinträchtigungen" führen. Gleichzeitig scheinen die Sicherheitsbedenken gegen die Eltern keine Rolle zu spielen. Diese Doppelmoral ist symptomatisch für eine Justiz, die längst den Bezug zur Realität verloren hat.
Ein Muster, das sich wiederholt
Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in eine lange Liste fragwürdiger Gerichtsentscheidungen. Während konservative Aktivisten wie Martin Sellner die Einreise verwehrt wird, öffnet man Menschen mit Sicherheitsbedenken Tür und Tor. Die Botschaft ist klar: Wer die richtigen Anwälte oder NGOs im Rücken hat, kann sich über geltendes Recht hinwegsetzen.
Besonders bemerkenswert: Ein zweijähriges Kind soll einen Eilantrag gestellt haben. Natürlich stecken dahinter die üblichen Verdächtigen aus dem Dunstkreis der Asylindustrie, die mit Steuergeldern finanziert werden und systematisch unser Rechtssystem aushebeln.
Die wahren Kosten dieser Politik
Was diese Entscheidung für die Sicherheit in Deutschland bedeutet, scheint die Richter nicht zu interessieren. Hauptsache, man kann sich auf abstrakte Grundrechte berufen und muss keine Verantwortung für die Konsequenzen übernehmen. Die Zeche zahlen am Ende die Bürger – mit ihrer Sicherheit und ihren Steuergeldern.
Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hatte versprochen, in der Migrationspolitik umzusteuern. Doch solange das Bundesverfassungsgericht jeden Versuch einer restriktiveren Politik torpediert, bleiben alle Ankündigungen Makulatur. Es bräuchte dringend eine Reform des Gerichtswesens, um wieder zu einer vernunftgeleiteten Rechtsprechung zurückzufinden.
Eines zeigt dieser Fall überdeutlich: In Deutschland haben mittlerweile die Interessen von Menschen mit Sicherheitsbedenken mehr Gewicht als der Schutz der eigenen Bevölkerung. Wenn selbst eindeutige Gefährdungslagen keine Rolle mehr spielen, hat der Rechtsstaat kapituliert. Es ist höchste Zeit, dass die Politik diesem Treiben Einhalt gebietet – bevor es endgültig zu spät ist.
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