
Bremer V-Mann-Skandal: Linksextreme Verstrickungen erschüttern Verfassungsgericht
Was sich derzeit in der Hansestadt Bremen abspielt, liest sich wie ein politischer Krimi – und offenbart zugleich ein erschreckendes Bild davon, wie tief linksextreme Netzwerke in die Institutionen unseres Rechtsstaates eingedrungen sind. Innerhalb weniger Tage haben gleich zwei stellvertretende Mitglieder des Bremer Staatsgerichtshofs ihre Ämter niedergelegt. Beide waren auf Vorschlag der Linkspartei in das höchste Verfassungsorgan der Hansestadt gewählt worden. Der Anlass: eine V-Mann-Affäre, die es in sich hat.
Enttarnung eines V-Mannes als Auslöser
Den Stein ins Rollen brachten Recherchen des Nachrichtenmagazins Spiegel. Demnach soll der Bremer Anwalt Anatol Anuschewski, stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs, bei der Enttarnung eines V-Mannes des Verfassungsschutzes in der linksextremen Gruppe „Interventionistische Linke" anwesend gewesen sein. Diese Organisation wird vom Bremer Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft und beobachtet. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mitglied des höchsten Verfassungsorgans eines Bundeslandes bewegt sich offenbar in Kreisen, die eben jene Verfassung aktiv bekämpfen wollen.
Anuschewski trat daraufhin zurück. Doch damit war die Sache keineswegs erledigt.
Zweiter Rücktritt – diesmal mit trotziger Erklärung
Nun folgte ihm die Juristin Lea Voigt, ebenfalls stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs und ebenfalls auf Vorschlag der Linken gewählt. In einer bemerkenswert selbstbewussten Erklärung teilte sie mit, die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof sei mit ihrer Tätigkeit als Anwältin nicht mehr vereinbar. Sie sei „keiner Partei, keiner Behörde und keinem Parlament darüber Rechenschaft schuldig", wie sie ihren Beruf ausübe und mit wem sie dabei in Kontakt trete.
„Das in den letzten Tagen erzeugte öffentliche Klima, in dem sich ein Bremer Rechtsanwalt für seine konkrete anwaltliche Tätigkeit rechtfertigen sollte, weil er zugleich stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofs war, zeigt mir, dass sich jedenfalls unter diesen Vorzeichen eine Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof nicht länger mit der anwaltlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit vereinbaren lässt."
Voigt hatte das Amt seit 2023 ehrenamtlich ausgeübt. Aus politischen Kreisen heißt es, ihr Rücktritt sei auch ein Akt der Solidarität mit Anuschewski gewesen. CDU und FDP verweisen zudem auf frühere Verbindungen Voigts zur Roten Hilfe, einer Organisation, die vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wird und nach eigenen Angaben „politisch Verfolgte" aus dem linken Spektrum unterstützt.
CDU kündigt Misstrauensanträge an
Die politischen Konsequenzen lassen nicht auf sich warten. Die CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft hat Misstrauensanträge gegen die beiden Linken-Senatorinnen Kristina Vogt und Claudia Bernhard angekündigt. Aus Sicht der Christdemokraten sei die Linke nach diesen Vorgängen in der Landesregierung schlicht nicht mehr tragbar. Eine Einschätzung, der man angesichts der Faktenlage nur schwer widersprechen kann.
Die Linke hingegen reagiert nach bewährtem Muster: Man wittert eine Kampagne. Fraktionschef Nelson Janßen forderte, die Geheimhaltung der Unterlagen zur V-Mann-Affäre herabzustufen, damit eine breitere Aufarbeitung möglich werde. Seine Co-Vorsitzende Sofia Leonidakis warf der CDU eine „undifferenzierte Betrachtung" vor, die linkes Engagement unter Generalverdacht stelle. Die Misstrauensanträge seien lediglich ein Versuch, die Linke vor den kommenden Landtagswahlen als „Demokratiefeindin" darzustellen.
Der lange Marsch durch die Institutionen
Was in Bremen zutage tritt, ist freilich kein Einzelfall, sondern Symptom eines tieferliegenden Problems. Seit Jahrzehnten vollzieht sich in Deutschland das, was der Studentenführer Rudi Dutschke einst als „langen Marsch durch die Institutionen" propagierte. Linksextreme Akteure und ihre Sympathisanten haben sich systematisch in Justiz, Verwaltung und Politik eingenistet – oft unter dem Deckmantel vermeintlich demokratischen Engagements.
Dass ausgerechnet Personen mit Verbindungen zu vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen in ein Verfassungsgericht gewählt werden konnten, wirft fundamentale Fragen auf. Wer hat diese Personalien durchgewunken? Welche parlamentarischen Mehrheiten haben dies ermöglicht? Und vor allem: Wie konnte es so weit kommen, dass die Gewaltenteilung in einem deutschen Bundesland derart unterhöhlt wird?
Der Bremer Staatsgerichtshof besteht aus sieben Juristen und ist neben Senat und Bürgerschaft eines der drei Verfassungsorgane der Hansestadt. Über die Nachfolge der beiden zurückgetretenen Mitglieder muss nun die Bremische Bürgerschaft entscheiden. Man darf gespannt sein, ob diesmal genauer hingeschaut wird, wen man in dieses höchste Gremium entsendet.
Ein Weckruf für den Rechtsstaat
Die Bremer V-Mann-Affäre sollte als Weckruf verstanden werden – nicht nur für die Hansestadt, sondern für ganz Deutschland. Wenn Personen mit nachweisbaren Verbindungen zu extremistischen Strukturen in die höchsten Verfassungsorgane eines Landes gelangen können, dann stimmt etwas Grundlegendes nicht mehr im System. Es reicht nicht, mit dem Finger auf vermeintliche Gefahren von rechts zu zeigen, während man gleichzeitig linksextreme Netzwerke in den eigenen Reihen duldet oder gar fördert.
Die Doppelmoral ist kaum zu ertragen: Während die AfD bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet und ihre Mitglieder in manchen Bundesländern sogar vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden, sitzen Sympathisanten linksextremer Organisationen seelenruhig in Verfassungsgerichten. Diese Schieflage muss korrigiert werden – und zwar schnell. Denn ein Rechtsstaat, der nur in eine Richtung schaut, ist kein Rechtsstaat mehr. Er ist eine Farce.
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