
Bayerisches Gericht stoppt politischen Missbrauch: Anti-AfD-Hetze von 16 Bürgermeistern für rechtswidrig erklärt
Ein wegweisendes Urteil aus Bayern dürfte vielen selbsternannten "Demokratierettern" die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Das Gericht hat die gemeinsame Resolution von 16 Bürgermeistern im Landkreis Roth gegen die Alternative für Deutschland für rechtswidrig erklärt. Was sich hier offenbart, ist nichts weniger als der systematische Versuch, eine demokratisch legitimierte Partei mit allen Mitteln zu bekämpfen - selbst wenn dabei rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten werden.
Wenn Bürgermeister zu politischen Aktivisten mutieren
Die Bürgermeister hatten sich im März 2024 zu einer beispiellosen Aktion hinreißen lassen. In ihrer Resolution warfen sie der AfD nicht weniger als "nationalsozialistisches Gedankengut" vor. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Kommunale Amtsträger, die zur politischen Neutralität verpflichtet sind, schwingen sich zu Richtern über eine Partei auf, die Millionen Deutsche wählen. Das Gericht stellte unmissverständlich klar: Diese Art der öffentlichen Positionierung verstößt gegen das Neutralitätsgebot und benachteiligt die Partei in ihrem Recht auf Chancengleichheit.
Besonders pikant: Die Bürgermeister beriefen sich auf die mittlerweile berüchtigte Correctiv-"Recherche" über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam. Eine Geschichte, die sich mehr und mehr als journalistisches Märchen entpuppt. Gerichte haben bereits mehrere Darstellungen von Correctiv korrigieren oder untersagen lassen. Selbst Correctiv-Reporter Jean Peters musste einräumen, dass über die behaupteten "Deportationspläne" gar nicht gesprochen worden sei - sie seien lediglich "gemeint" gewesen. Welch abenteuerliche Logik!
Die Sprache der Diffamierung
Die Resolution der Bürgermeister liest sich wie ein Pamphlet aus dunkelsten Zeiten. Da ist von "Wolf im Schafspelz" die Rede, von Menschen, die "unser Land vor 80 Jahren ins Unglück und Verderben gestürzt haben". Diese historischen Vergleiche sind nicht nur geschmacklos, sie sind gefährlich. Wer politische Gegner mit den Nationalsozialisten gleichsetzt, der betreibt nicht nur Geschichtsklitterung, sondern vergiftet das politische Klima nachhaltig.
"Wie 1933 kommen sie als Wolf im Schafspelz daher. Wenn sie das Ruder in der Hand haben, legen sie das Schaffell beiseite und verfolgen alle, die anderer Meinung sind"
Solche Aussagen von Amtsträgern sind nicht nur rechtswidrig, sie sind ein Armutszeugnis für den Zustand unserer politischen Kultur. Statt sich mit den Inhalten und Positionen der AfD auseinanderzusetzen, wird zur moralischen Keule gegriffen. Das ist keine Demokratie, das ist Gesinnungsterror.
Der systematische Kampf gegen die Opposition
Was wir hier erleben, fügt sich nahtlos in ein größeres Bild ein. Bundesweit werden Maßnahmen geplant, um AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. In Rheinland-Pfalz sollen Bewerber mit AfD-Parteibuch gleich ganz vom Staatsdienst ferngehalten werden. Renommierte Staatsrechtler halten das für verfassungswidrig - doch wen kümmert schon das Grundgesetz, wenn es gegen die "Falschen" geht?
Die Ironie dabei: Dieselben politischen Kräfte, die bei jeder Gelegenheit von "Vielfalt" und "Toleranz" schwadronieren, zeigen ihr wahres Gesicht, wenn es um echte politische Vielfalt geht. Dann wird ausgegrenzt, diffamiert und mit allen Mitteln bekämpft. Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz scheint diesen Kurs fortzusetzen - trotz aller Versprechen eines Neuanfangs.
Ein Sieg für den Rechtsstaat - vorerst
Der AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang bezeichnete das Urteil zu Recht als "großen Sieg für einen kleinen Kreisverband". Es zeigt: Der Rechtsstaat funktioniert noch, wenn man bereit ist, für seine Rechte zu kämpfen. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die unterlegenen Bürgermeister die Niederlage akzeptieren oder in die nächste Instanz gehen.
Was bleibt, ist die bittere Erkenntnis: In Deutschland des Jahres 2025 müssen Oppositionsparteien vor Gericht ziehen, um ihre grundlegendsten demokratischen Rechte durchzusetzen. Bürgermeister, die eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet sein sollten, betätigen sich als politische Scharfmacher. Und eine angebliche "Qualitätspresse" liefert mit fragwürdigen "Recherchen" die Munition für diese Kampagnen.
Die wahre Gefahr für unsere Demokratie geht nicht von einer Partei aus, die Millionen Deutsche wählen. Sie geht von jenen aus, die glauben, im Namen der "guten Sache" rechtsstaatliche Prinzipien über Bord werfen zu können. Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal: Der Rechtsstaat lässt sich nicht so einfach aushebeln. Noch nicht.

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