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Kettner Edelmetalle
25.01.2026
12:43 Uhr

Angriff auf die Teilzeit: Wirtschaftsflügel der Union fordert radikalen Kurswechsel

Angriff auf die Teilzeit: Wirtschaftsflügel der Union fordert radikalen Kurswechsel

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU hat einen brisanten Vorstoß gewagt, der die deutsche Arbeitswelt grundlegend verändern könnte. Unter dem provokanten Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" soll auf dem kommenden Bundesparteitag der Christdemokraten ein Antrag beschlossen werden, der den seit 2001 bestehenden Rechtsanspruch auf Teilzeit massiv einschränken würde.

Teilzeit nur noch bei „besonderen Gründen"

Der Kern des Antrags ist unmissverständlich: Künftig soll ein Rechtsanspruch auf Teilzeit nur noch bei Vorliegen besonderer Gründe gelten. Dazu zählen die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder berufliche Weiterbildungen. Die bisherige Regelung, die Beschäftigten in Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern einen weitgehend bedingungslosen Anspruch gewährt, würde damit Geschichte sein.

Doch damit nicht genug. Die MIT geht noch einen Schritt weiter und fordert einen „grundsätzlichen Vollzeit-Vorbehalt" für den Bezug ergänzender Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld. Die Kombination von Teilzeit und staatlicher Unterstützung soll nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren", heißt es im Antrag unmissverständlich.

Ein überfälliger Schritt oder sozialer Kahlschlag?

Die Forderung trifft einen Nerv der Zeit. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung überschritt die Teilzeitquote im Sommer 2025 erstmals die Marke von 40 Prozent. In den 1990er-Jahren lag sie noch bei gut 20 Prozent. Eine Entwicklung, die angesichts des grassierenden Fachkräftemangels und der demografischen Herausforderungen durchaus kritisch hinterfragt werden darf.

Der IAB-Arbeitsmarktexperte Enzo Weber erklärt den Anstieg mit mehreren Faktoren: Immer mehr Frauen und Ältere beteiligen sich am Arbeitsmarkt, in der Industrie gehen Vollzeitstellen verloren, und die Präferenz für hohe Arbeitszeiten nimmt ab. Bemerkenswert ist jedoch, dass ein erheblicher Teil der Teilzeitarbeit unfreiwillig erfolgt. Würden alle Teilzeitbeschäftigten ihre Wünsche nach mehr Arbeitsstunden realisieren können, entspräche das 1,4 Millionen Vollzeitstellen.

Das Betreuungsdilemma bleibt ungelöst

Hier offenbart sich die Achillesferse des MIT-Vorstoßes: Allein für Kinder unter drei Jahren fehlen nach Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft rund 300.000 Kita-Plätze in Deutschland. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler tritt erst ab Herbst dieses Jahres schrittweise in Kraft – zunächst nur für Erstklässler. Auch dafür fehlen noch Zehntausende Betreuungskräfte. Wie sollen Eltern Vollzeit arbeiten, wenn die notwendige Infrastruktur schlichtweg nicht existiert?

SPD reagiert mit scharfer Kritik

Wenig überraschend kommt aus den Reihen der SPD heftiger Widerspruch. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt bezeichnete den Vorstoß als „Schleifen hart erkämpfter Arbeitnehmerrechte". Es sei „außerordentlich widersprüchlich, einerseits den Arbeitnehmern in unserem Land ständig gegen die Fakten Faulheit zu unterstellen und sie zur Mehrarbeit zwingen zu wollen", während man andererseits Menschen abschiebe, „die integriert und in Ausbildung und Arbeit sind".

Anstatt Rechte abzuschaffen, müsse man in die Menschen investieren – in Bildung, Qualifizierung, Forschung, Entwicklung und höhere Produktivität. Eine Position, die zwar idealistisch klingt, aber die Realität des deutschen Arbeitsmarktes geflissentlich ignoriert.

Ein notwendiger Paradigmenwechsel?

Die Debatte um das Recht auf Teilzeit ist symptomatisch für die grundsätzliche Frage, wie Deutschland seinen Wohlstand in Zeiten des demografischen Wandels erhalten will. Die Erwerbstätigenquote der Frauen liegt mit 74 Prozent zwar auf einem historischen Höchststand und gehört zu den höchsten in der EU. Doch was nützt eine hohe Quote, wenn ein Großteil dieser Beschäftigung in Teilzeit erfolgt und damit weder den Fachkräftemangel lindert noch die Sozialkassen entlastet?

Bereits 2024 hatte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer eine Begrenzung des Teilzeitrechts gefordert – damals noch ohne größere Unterstützung. Dass der Wirtschaftsflügel der Union nun nachlegt, zeigt, dass das Thema in der Partei an Fahrt gewinnt. Die 2019 unter Angela Merkel eingeführte „Brückenteilzeit", die eine zeitlich begrenzte Reduzierung der Arbeitszeit mit Rückkehrrecht ermöglicht, könnte ebenfalls zur Disposition stehen.

Zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Fürsorge

Im Kern geht es um eine fundamentale gesellschaftliche Frage: Wie viel Eigenverantwortung kann und darf der Staat von seinen Bürgern erwarten? Die MIT-Position ist klar: Wer arbeitsfähig ist und keine besonderen Gründe vorweisen kann, sollte auch Vollzeit arbeiten – oder zumindest nicht erwarten, dass die Allgemeinheit seinen reduzierten Lebensstil mitfinanziert.

Diese Haltung mag hart klingen, entspricht aber dem Leistungsgedanken, der Deutschland einst zu einer der stärksten Volkswirtschaften der Welt gemacht hat. In Zeiten, in denen der Sozialstaat an seine Grenzen stößt und die Staatsschulden explodieren, ist eine solche Debatte nicht nur legitim, sondern überfällig. Ob der Antrag auf dem Parteitag eine Mehrheit findet, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch: Die Diskussion um Arbeit, Leistung und gesellschaftliche Verantwortung hat gerade erst begonnen.

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