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Regierung plant Enteignungen 2024: „Sie werden nichts besitzen, aber glücklich sein“

Enteignungen drohen in Deutschland. Vielleicht sogar schon im Jahr 2024, wenn man die ersten Anzeichen der Bundesregierung entsprechend deutet. So richtig ernst nehmen die meisten Menschen diese Warnungen aber nicht. Beliebte Antworten sind „das gilt ja nur für die Reichen“ oder „es trifft die Richtigen“. Abgesehen davon, dass das zumindest fragwürdige Positionen in einer Demokratie sind, liegen diese Menschen aber komplett falsch. Die Regierungen in Deutschland und Europa wollen sich auf dem Rücken aller Bürger finanziell gesund stoßen. Wie konkret die Pläne fortgeschritten sind und was uns jetzt droht, ob die Vermutung „Regierung plant Enteignung 2024“ eine Berechtigung hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Über die fatalen Folgen der Inflation für unser Vermögen haben wir in diesem Artikel bereits ausführlich berichtet. Kurz gesagt: Die Rekordinflation sorgt für satte Preisanstiege bei Dingen des alltäglichen Bedarfs, die Bevölkerung in Deutschland verarmt zusehends. Dabei sind die Probleme hausgemacht. Maßloses Gelddrucken, anschließende Staatsanleihen-Käufe durch die EZB,  wirtschaftlich ruinöse Corona-Lockdowns und Russland-Sanktionen sind nicht einfach so vom Himmel gefallen. Sie sind politisch gewollt. Doch sollte die Regierung eine Enteignung 2024 in die Tat umsetzen, sollten sich alle Immobilienbesitzer bereits jetzt schon Gedanken über einen Plan B machen.

Die Staatsschulden zahlt der Bürger

Am Ende bezahlt immer nur einer für ideologische Abwege: der Bürger; und zwar mit dem, was er erwirtschaftet und gespart hat. Mehr als 2,4 Billionen Euro an Schulden müssen alleine in Deutschland bewältigt werden.

Bildquelle: Andrii Yalanskyi via Shutterstock

Wussten Sie, dass es nicht die erste Enteignung in der Geschichte der Bundesrepublik wäre, wenn die Regierung eine Enteignung im Jahr 2024 durchziehen würde? Das Wort Lastenausgleich ist im Prinzip ein Synonym zu dem  Wort Kostenbeteiligung. Eine Last wird ausgeglichen bzw. verteilt auf viele. Entstanden ist dieser Begriff kurz nach dem 2. Weltkrieg. Zwangshypotheken von bis zu 50% wurden damals auf das Vermögen (hauptsächlich Immobilien) der Menschen gelegt. 

Kriegsgeschädigte konnten somit durch diese zusätzlichen Einnahmen unterstützt werden. Flüchtlinge, Heimkehrer aus dem Krieg, Gefangene und deren Familien hatten Zugriff auf diesen großen Topf aus Geldern. Zusätzlich wurden auch Menschen unterstützt, bei denen Kosten durch die Umstellung von der Reichsmark auf die D-Mark entstanden sind. Weiterhin wurden 1948 die Werte von Immobilien festgestellt, deren Besitzer 30 Jahre lang 1,6% Vermögensabgabe leisten mussten. Dies ist ein entscheidender Teil des Enteignungsgesetzes Deutschlands gewesen. Dies verhinderte, dass jemand sein Haus verkaufen musste. Trotzdem war genug Geld für den Staat da. Unter dem Suchbegriff Enteignung Deutschland 1952 finden sich weitere Information dazu im Netz. So entstand das Lastenausgleichsgesetz

Wer sich nun die Frage stellt: „Will die Regierung eine Enteignung in 2024 durchziehen?“, sollte sich darauf gefasst machen, dass ähnliche Werkzeuge wie 1948 greifen könnten. Wenn die Regierung das Lastenausgleichsgesetz 2024 auf den Weg bringt, ist die Furcht vor einer Enteignung der Hauseigentümer absolut begründet. 

Warum ist eine Enteignung durch die Regierung wahrscheinlich?

Der Staat ist grundsätzlich immer auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, besonders dann, wenn das Geld auf leichte Art „genommen“ werden kann. Extrem lukrativ ist daher die Besteuerung von Immobilienvermögen, welches sich derzeit für Deutschland auf einen Gesamtwert von ca. 14,7 Billionen Euro beläuft. Ein unvorstellbarer Wert, der eine Enteignung durch die Regierung 2024 erklären könnte. Dieser Betrag ist immerhin das vierfache des gesamten deutschen Bruttoinlandproduktes. Eine Besteuerung ist also nahezu ein Geschenk für die Regierung und die Staatskassen.

Enteignung durch die Regierung unter anderem Namen

So gewaltig die Schulden, so übergriffig die Bemühungen des Staates, sie vom eigenen Volk einzutreiben. Inflation, Reichensteuer, Lastenausgleich nennen Sie es, faktisch ist es die Enteignung. Diese kommt schleichend und zunächst nicht offen erkennbar. Ein gutes Beispiel dafür ist der bayerische Landkreis Fürstenfeldbruck. Erst mussten die Bewohner eines Altenheimes in Spielberg die untere Etage räumen, weil es einige leerstehende Betten gab, dann kündigte Landrat Thomas Karmasin (CSU) gar die Enteignung von leerstehenden Wirtschaftsgebäuden an, um dort Flüchtlinge unterzubringen.

Was auf den ersten Blick nach einer Entscheidung fürs Gemeinwohl und nach Solidarität aussieht, wird schnell zum Zeichen für einen bevorstehenden Angriff auf unser Vermögen. Denn hinter den Kulissen braut sich etwas zusammen. Der Staat wird gierig und lanciert nun die ersten Testläufe. Gibt es wie jetzt kaum Protest, werden die Eingriffe in Eigentum und individuelle Freiheiten wie schon im Rahmen der Coronamaßnahmen ausgeweitet.

Berlin testet die Grenzen des Machbaren

Dabei stützt sich die Bundesregierung auf Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum zwar grundsätzlich gewährleistet, aber Enteignungen „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ für zulässig erklärt. Das Wohl der Allgemeinheit ist ein nur wenig zu fassender Begriff. Dem Missbrauch sind offensichtlich Tür und Tor geöffnet.

In Berlin testet der Rot-Rot-Grüne Senat gerade die Grenzen an. Sein erklärtes Ziel ist es seit Jahren schon, die großen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt zu verstaatlichen, also zu enteignen. „Vergesellschaftung“ nennen Senat und Befürworter dieses Vorgehen und verharmlosen damit diesen ungeheuerlichen Vorgang. Unter dem Deckmantel Wohnungsleerstand bekämpfen zu wollen, verleiben sich die Politiker privates Eigentum ein. Eine angeblich unabhängige Expertenkommission (sie besteht ausschließlich aus Vertretern der beteiligten Senatsverwaltungen) prüft derzeit die juristische Basis für die geplante Enteignung.

Und was sagen die Berliner dazu? Sie sind mehrheitlich dafür, wie ein Volksentscheid im September 2021 ergab. Satte 59 Prozent der Spreeathener waren für die Enteignung der großen (mehr als 3.000 Wohnungen) Wohnungsbaugesellschaften. Frei nach dem Motto: Die nehmen es doch nur den Großen weg, an unser Eigentum wollen sie niemals ran. Ausgerechnet in Berlin haben sie vergessen, wie der Sozialismus à la DDR (fast) alle arm gemacht hat.

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Enteignungen werden schöngeredet

Der Enteignungswahn der politischen Eliten macht bei Gebäuden längst nicht halt. Angestachelt von der Forderung der damaligen Parteivorsitzenden der Linken, Petra Kipping, die SPD müsse mehr Mut in der Debatte um Enteignungen zeigen, hatte der damalige JUSO-Chef und heutige SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert 2019 die Enteignung von Investoren mit mehr als 20 Wohnungen (in der ARD) und die Umwandlung von BMW in einen „genossenschaftlichen Autommobilbetrieb“ (in Die Zeit) angeregt.

Das Wort Enteignung wird dabei vermieden. Lastenausgleich, Kollektivierung oder Vergesellschaftung heißt es im Vertuschungs-Sprech heute. Man fordert dann, so wie Kühnert, die „demokratische Kontrolle der Verteilung von Profiten“.

Und schon schwebt das nächste Damoklesschwert über der Bundesrepublik: der sogenannte Lastenausgleich. Seit 1952 ist er fest im Gesetz verankert. Damals holte sich der stark verschuldete Staat 50 Prozent des Vermögens wohlhabender Deutscher, um Vertriebene und Opfer des Zweiten Weltkrieges zu unterstützen. Es war die größte Umverteilung, die in der Marktwirtschaft jemals stattgefunden hat.

Lastenausgleich & Co. – jetzt geht es uns an den Kragen

2019 änderte der Bundestag das noch immer geltende Lastenausgleichsgesetz und erweiterte dabei den Kreis der Leistungsberechtigten. Nicht mehr nur Kriegsopfer können ab Januar 2024 Grund für einen Lastenausgleich sein, auch Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen sowie „durch Schutzimpfungen Geschädigte“. Auch für die immer deutlicher werdenden Impfschäden sollen also die Bürger geradestehen.

Der Staat sammelt derzeit eifrig Informationen über das Vermögen der Bürger. Nehmen wir zum Beispiel das geplante zentrale Immobilienregister. Wenn die Regierung weiß, wie groß eine Wohnung ist und wie viele Menschen darin wohnen, ist der Schritt zur Zwangseinquartierung zum Beispiel von Flüchtlingen nur ein kleiner. Große Sorgen gibt es auch, was die derzeit durchgeführte Grundsteuerreform betrifft. Abgesehen vom erheblichen zusätzlichen Aufwand bei der separat fälligen Steuererklärung bieten die erfassten Daten eine solide Grundlage für eine befürchtete Zwangsvermögensabgabe. 

Der Staat könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen. Statt der Enteignung kommen anscheinend auch Beschlagnahmungen in Frage. Der Unterschied: Bei der Enteignung werde ich „angemessen“ entschädigt. Wie ein nahezu bankrotter Staat die Unsummen für solche Entschädigungen aufbringen will, bleibt fraglich. Da bleibt eigentlich nur noch die Beschlagnahmung. 

In Hamburg ist das zum Beispiel längst möglich. Im Zuge der ersten Flüchtlingswelle 2015 beschloss die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz, dass die Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien ermöglicht. 

Digitaler Euro: Jetzt will die EU die komplette Kontrolle

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt streckt auch die EU schon wieder ihre Fangarme nach dem Vermögen der Bürger aus. EZB-Chefin Christine Lagarde sagte auf einer Konferenz für Fachleute ausdem Finanzbereich, dass der digitale Euro nicht die volle Anonymität wie Bargeld bieten könne. Das sei „keine gangbare Option“. Und so begründete Lagarde die EU-Pläne: „Es würde es unmöglich machen, die Nutzung des digitalen Euro als Investition zu begrenzen, zum Beispiel über Guthaben-Obergrenzen.“

Von wegen Verschwörungstheorie! Guthaben-Obergrenzen und die Zuteilung von Digitalgeld für bestimmte Ausgaben sind keine Utopie. Sie sind längst eingeplant und werden derzeit technisch umgesetzt. Das digitale Zentralbankgeld ist die finale Enteignung der Menschen. Und sie soll schon sehr bald kommen.

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