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Regierung plant Enteignungen 2024: „Sie werden nichts besitzen, aber glücklich sein“

Enteignungen drohen in Deutschland. Vielleicht sogar schon im Jahr 2024, wenn man die ersten Anzeichen der Bundesregierung entsprechend deutet. So richtig ernst nehmen die meisten Menschen diese Warnungen aber nicht. Beliebte Antworten sind „das gilt ja nur für die Reichen“ oder „es trifft die Richtigen“. Abgesehen davon, dass das zumindest fragwürdige Positionen in einer Demokratie sind, liegen diese Menschen aber komplett falsch. Die Regierungen in Deutschland und Europa wollen sich auf dem Rücken aller Bürger finanziell gesund stoßen. Wie konkret die Pläne fortgeschritten sind und was uns jetzt droht, ob die Vermutung „Regierung plant Enteignung 2024“ eine Berechtigung hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Über die fatalen Folgen der Inflation für unser Vermögen haben wir in diesem Artikel bereits ausführlich berichtet. Kurz gesagt: Die Rekordinflation sorgt für satte Preisanstiege bei Dingen des alltäglichen Bedarfs, die Bevölkerung in Deutschland verarmt zusehends. Dabei sind die Probleme hausgemacht. Maßloses Gelddrucken, anschließende Staatsanleihen-Käufe durch die EZB,  wirtschaftlich ruinöse Corona-Lockdowns und Russland-Sanktionen sind nicht einfach so vom Himmel gefallen. Sie sind politisch gewollt. Doch sollte die Regierung eine Enteignung 2024 in die Tat umsetzen, sollten sich alle Immobilienbesitzer bereits jetzt schon Gedanken über einen Plan B machen.

Enteignungen

Die Staatsschulden zahlt der Bürger

Am Ende bezahlt immer nur einer für ideologische Abwege: der Bürger; und zwar mit dem, was er erwirtschaftet und gespart hat.

Bildquelle: Andrii Yalanskyi via Shutterstock

Am Ende bezahlt immer nur einer für ideologische Abwege: der Bürger; und zwar mit dem, was er erwirtschaftet und gespart hat. Winston Churchill sagte einst: “Je weiter man zurückblicken kann, desto weiter wird man vorausschauen”. Ein Blick in die Vergangenheit vermittelt meist einen Eindruck davon, wie die Zukunft aussehen wird und die globale Geschichte zeigt klar und deutlich, dass schlussendlich immer der Bürger für das Versagen des Staates zur Kasse gebeten wird. 

Im Jahr 1933 wurden die Einwohner der Vereinigten Staaten von Amerika beispielsweise dazu gezwungen, private Goldbestände an den Staat abzutreten, um dessen exzessive Ausgaben zur Bewältigung der Folgen der “Great Depression” zu decken. Ein aktuelles Ereignis, durch das sich der Staat an dem Vermögen der Bürger bediente, um die Kosten einer Bankenkrise begleichen zu können, fand im Jahr 2013 statt. Im Zuge der Zypern-Krise wurden dort die privaten Bankkonten der Sparer von staatlicher Seite per Eilgesetz geplündert.

Mit einem Rekordwert von mehr als 2,4 Billionen Euro an Schulden, die alleine in Deutschland bewältigt werden müssen, liegt es nahe, dass sich die deutsche Regierung nicht davor scheut, auf das Vermögen der eigenen Bürger zurückzugreifen. Zumindest wäre das nicht das erste Mal. 

Der Lastenausgleich in Deutschland 

Wussten Sie, dass es nicht die erste Enteignung in der Geschichte der Bundesrepublik wäre, wenn die Regierung eine Enteignung im Jahr 2024 durchziehen würde? Das Wort Lastenausgleich ist im Prinzip ein Synonym zu dem  Wort Kostenbeteiligung. Eine Last wird ausgeglichen bzw. verteilt auf viele. Entstanden ist dieser Begriff kurz nach dem 2. Weltkrieg. Zwangshypotheken von bis zu 50% wurden damals auf das Vermögen (hauptsächlich Immobilien) der Menschen gelegt. 

Kriegsgeschädigte konnten somit durch diese zusätzlichen Einnahmen unterstützt werden. Flüchtlinge, Heimkehrer aus dem Krieg, Gefangene und deren Familien hatten Zugriff auf diesen großen Topf aus Geldern. Zusätzlich wurden auch Menschen unterstützt, bei denen Kosten durch die Umstellung von der Reichsmark auf die D-Mark entstanden sind. Weiterhin wurden 1948 die Werte von Immobilien festgestellt, deren Besitzer 30 Jahre lang 1,6% Vermögensabgabe leisten mussten. Dies ist ein entscheidender Teil des Enteignungsgesetzes Deutschlands gewesen. Dies verhinderte, dass jemand sein Haus verkaufen musste. Trotzdem war genug Geld für den Staat da. Unter dem Suchbegriff Enteignung Deutschland 1952 finden sich weitere Information dazu im Netz. So entstand das Lastenausgleichsgesetz

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Wer sich nun die Frage stellt: „Will die Regierung eine Enteignung in 2024 durchziehen?“, sollte sich darauf gefasst machen, dass ähnliche Werkzeuge wie 1948 greifen könnten. Wenn die Regierung das Lastenausgleichsgesetz 2024 auf den Weg bringt, ist die Furcht vor einer Enteignung der Hauseigentümer absolut begründet. Mittlerweile gibt es jedoch noch viele Anzeichen, die darauf hindeuten, dass die Regierung es nicht nur auf Immobilienvermögen abgesehen hat.

Warum ist eine Enteignung durch die Regierung wahrscheinlich?

Der Staat ist grundsätzlich immer auf der Suche nach zusätzlichen Einnahmequellen, vor allem in stürmischen Zeiten wie diesen, die mit hohen Ausgaben für den Staat einhergehen. Die Kosten für Coronahilfen und -maßnahmen ließen die Staatsschulden auf ein Rekordniveau steigen. Hohe, durch Gelddruckorgien befeuerte Inflation, eine sich anbahnende weltweite Rezession, nach hinten losgegangene Russland-Sanktionen und Klimaschutzmaßnahmen, die zwangsläufig zur Deindustrialisierung Deutschlands führen, werden die Staatsausgaben und damit auch die Staatsverschuldung in den nächsten Jahren noch weiter in die Höhe schnellen lassen. Eine Sanierung auf Kosten der Bürger rückt für die Regierung damit in verlockende Nähe.

Das gilt besonders dann, wenn das Geld auf leichte Art „genommen“ werden kann. Wie das Wort “Immobilie” bereits verrät, handelt es sich dabei um ein unbewegliches Objekt, das über das Grundbuch dem Eigentümer eindeutig zugeordnet werden kann. Vor einem staatlichen Eingriff können Immobilien daher kaum geschützt werden. Extrem einfach und zudem auch überaus lukrativ ist daher die Besteuerung von Immobilienvermögen, welches sich derzeit für Deutschland auf einen Gesamtwert von ca. 14,7 Billionen Euro beläuft. Ein unvorstellbarer Wert, der eine Enteignung durch die Regierung 2024 erklären könnte. Dieser Betrag ist immerhin das Vierfache des gesamten deutschen Bruttoinlandsproduktes. Eine Besteuerung ist also nahezu ein Geschenk für die Regierung und die Staatskassen.

Die klassische Enteignung 

Faktisch gibt es viele Formen der Enteignung, wenngleich auch die meisten unter anderem Namen geführt werden. Die rechtliche Komponente, die für die klassische und offensichtliche Enteignung, gegeben sein muss, findet sich im Grundgesetz. Aus dem §14 ergibt sich, dass eine klassische Enteignung nur zum Zweck der Förderung des Allgemeinwohls stattfinden darf. Ansonsten ist das Eigentumsrecht unantastbar. 

Einen, geschweige denn viele Bürger auf einmal auf diese Weise zu enteignen, ist ein sehr aufwendiges Unterfangen. Zuerst muss dem Eigentümer von der Behörde nämlich ein angemessenes Angebot für Entschädigung gemacht werden. In der Regel orientiert sich dieses an der Höhe des Verkehrswerts. Nur wenn dieses Angebot abgelehnt wird und keine Einigung zwischen den beiden Parteien zustande kommt, kommt es zum sogenannten Enteignungsverfahren. Dafür muss von der zuständigen Behörde ein Enteignungsantrag für das betreffende Grundstück bzw. für die betreffende Immobilie eingereicht werden. Anschließend wird das eigentliche Enteignungsverfahren bei der entsprechenden Enteignungsbehörde eingeleitet.

Das Enteignungsverfahren endet schließlich mit dem Enteignungsbeschluss. Dieser bestimmt darüber, wie hoch die Entschädigungssumme sein wird und wann das Eigentum an die Immobilie oder das Grundstück übergeht. Gegen den Enteignungsbeschluss lässt sich innerhalb einer Frist von einem Monat ein Rechtsbehelf einbringen. Außerdem können Immobilienbesitzer unter gewissen Umständen auch eine Rückabwicklung der Enteignung beantragen. Das nennt sich dann Rückenteignung, hat aber leider nur geringe Erfolgsaussichten. 

Die klassische Enteignung ist damit für den Staat ein sehr zeitaufwendiger und auch kostenintensiver Prozess. Darum wird die Bundesregierung wohl kaum zu dieser Form der Enteignung greifen, um die Staatskassen wieder zu füllen. Das Mittel der Wahl wird eher auf Enteignungen durch die Hintertür fallen. Vermögenssteuer, Lastenausgleich, Inflation, progressive Grundsteuer oder Ähnliches heißt die Enteignung der breiten Masse. Zum einen ist das für die Bundesregierung viel einfacher umzusetzen und zum anderen müssen die enteigneten Bürger nicht entschädigt werden. 

Ein bereits existierendes Mittel: Die Wegzugsbesteuerung

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG mit einer Besteuerung von rund 28 Prozent zeigt, wie die Regierung ihren Enteignungswerkzeugkasten stetig ausbaut. Selbst bei einem bloßen Wegzug werden Gesellschaftsanteile an Kapitalgesellschaften wie ein realer Anteilsverkauf behandelt. Diese drastische Besteuerung wird auf einen angenommenen Gewinn angewendet, unabhängig von den Absichten des Anteilseigners. Das Finanzamt zieht die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert als steuerpflichtiges Einkommen heran.

Die Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2022 beendete die zuvor großzügige Dauerstundung für Umzüge ins EU-Ausland. Nun wird die Steuersumme sofort fällig, ungeachtet des gewählten Ziellandes, und muss innerhalb von 5–7 Jahren beglichen werden. Dies verdeutlicht eindringlich, wie die Regierung mit drastischen Steuermaßnahmen und Gesetzesverschärfungen den finanziellen Handlungsspielraum ihrer Bürger einschränkt, um ihre eigene Kontrolle und finanzielle Macht zu festigen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema – wie besipielsweise die aktuelle Gesetzteslage, oder die dadurch entstehenden Gefahren für die Wirtschaft – finden Sie in unserem Video auf dem YouTube-Kanal von Kettner Edelmetalle:

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Enteignung muss geplant werden – Wo Rauch ist, ist auch Feuer

Enteignung bedeutet, dass der Staat einer Privatperson das Eigentumsrecht an einem Objekt entzieht. Um diesen Eingriff vollziehen zu können, sei es nun eine Enteignung im klassischen Sinn, oder eine Enteignung durch die Hintertür, müssen von der Regierung mehrere Vorkehrungen getroffen werden. Diese Vorkehrungen scheinen häufig auf den ersten Blick nicht in Zusammenhang mit einem geplanten Zugriff auf Privatvermögen zu stehen, beim genaueren Betrachten zeichnet sich der zusammenbrauende Sturm jedoch ab. 

Für einen staatlichen Eingriff in Privateigentum benötigt es zwei Voraussetzungen. Zum einen muss eine gesetzliche Grundlage, die den Staat aus rechtlicher Sicht zur Enteignung berechtigt, geschaffen werden. Zum anderen muss die Regierung natürlich auch wissen, welche Person welche Art von Vermögen besitzt, um sich daran effektiv bereichern zu können. 

Mittlerweile verfügt die Regierung über einige Instrumente, die ihr bestimmte Formen der Enteignung bereits jetzt gestatten. Aktuell wird jedoch mit Hochdruck an neuen Gesetzen gearbeitet, um die staatliche Kontrolle auszuweiten und den Zugriff auf noch mehr Privatvermögen zu ermöglichen. 

Harmlos wirkende Datenerhebungen, wie der Zensus 2022 oder die Grundsteuererklärungen, die im Zuge der Grundsteuerreform eingeholt wurden, dienen als Informationsgrundlage über die Vermögens- und Wohnverhältnisse. Damit ebnen sie den Weg für staatliche Übergriffe, wie beispielsweise die angedachte “Progressive Grundsteuer für Wohnfläche pro Person”. 

Diese würde es der Regierung erlauben, darüber zu entscheiden, wie viel Wohnfläche angemessen ist. Wem zu viele Quadratmeter an Wohnfläche zur Verfügung stehen, der wird dafür zur Kasse gebeten. Eine Enteignung, wie aus dem Lehrbuch wäre das zwar nicht, wer jedoch für den Geschmack der Regierung auf zu großem Fuß lebt und die gestiegene Grundsteuer nicht mehr bezahlen kann, sieht sich dazu gezwungen, das Eigenheim zu verkaufen. De facto handelt es sich deshalb um eine indirekte Enteignung mit charmantem Namen. 

Enteignung durch die Regierung unter anderem Namen

So gewaltig die Schulden, so übergriffig die Bemühungen des Staates, sie vom eigenen Volk einzutreiben. Inflation, Reichensteuer, Lastenausgleich nennen Sie es, faktisch ist es die Enteignung. Diese kommt schleichend und zunächst nicht offen erkennbar. Wenig offensichtlich und von den meisten Menschen unbemerkt gibt es bereits einige subtile Praktiken, die sich in unseren Alltag eingeschlichen haben und uns tagtäglich auf die eine oder andere Weise enteignen. 

Die bis vor kurzem vorherrschende Null-Zins-Politik der EZB seit der Finanzkrise 2008 beispielsweise ist nichts anderes als eine Enteignung der Sparer, da Bankguthaben selbst bei der damals verhältnismäßig niedrigen Inflation von ungefähr 2 % entwertet wurden. Gleiches gilt für die durch geldpolitische Verfehlungen der Europäischen Zentralbank geschaffene aktuelle Inflation, die das Vermögen der Bürger auffrisst und über höhere Steuern in die Staatskassen spült. 

Weitere subtile Formen der Enteignung, die bereits geplant sind und in den kommenden Jahren drohen, enteignen zwar nicht direkt, machen es jedoch unrentabel, an Privatvermögen festzuhalten. Drohende Strafen in horrenden, für Normalbürger nicht bezahlbaren Höhen, für die Nichteinhaltung eines verpflichtenden Heizungswechsels, die thermische Pflicht-Sanierung von Gebäuden innerhalb der EU, oder die geplante, progressive Grundsteuer fallen beispielsweise in diese Kategorie.

Ein weiteres gutes Beispiel für den schleichenden Enteignungsprozess ist der bayerische Landkreis Fürstenfeldbruck. Erst mussten die Bewohner eines Altenheimes in Spielberg die untere Etage räumen, weil es einige leerstehende Betten gab, dann kündigte Landrat Thomas Karmasin (CSU) gar die Enteignung von leerstehenden Wirtschaftsgebäuden an, um dort Flüchtlinge unterzubringen.

Was auf den ersten Blick nach einer Entscheidung fürs Gemeinwohl und nach Solidarität aussieht, wird schnell zum Zeichen für einen bevorstehenden Angriff auf unser Vermögen. Denn hinter den Kulissen braut sich etwas zusammen. Der Staat wird gierig und lanciert nun die ersten Testläufe. Gibt es wie jetzt kaum Protest, werden die Eingriffe in Eigentum und individuelle Freiheiten wie schon im Rahmen der Coronamaßnahmen ausgeweitet.

Berlin testet die Grenzen des Machbaren

Dabei stützt sich die Bundesregierung auf Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum zwar grundsätzlich gewährleistet, aber Enteignungen „nur zum Wohle der Allgemeinheit“ für zulässig erklärt. Das Wohl der Allgemeinheit ist ein nur wenig zu fassender Begriff. Dem Missbrauch sind offensichtlich Tür und Tor geöffnet.

In Berlin testet der Rot-Rot-Grüne Senat gerade die Grenzen an. Sein erklärtes Ziel ist es seit Jahren schon, die großen Wohnungsbaugesellschaften der Stadt zu verstaatlichen, also zu enteignen. „Vergesellschaftung“ nennen Senat und Befürworter dieses Vorgehen und verharmlosen damit diesen ungeheuerlichen Vorgang. Unter dem Deckmantel Wohnungsleerstand bekämpfen zu wollen, verleiben sich die Politiker privates Eigentum ein. Eine angeblich unabhängige Expertenkommission (sie besteht ausschließlich aus Vertretern der beteiligten Senatsverwaltungen) prüft derzeit die juristische Basis für die geplante Enteignung.

Und was sagen die Berliner dazu? Sie sind mehrheitlich dafür, wie ein Volksentscheid im September 2021 ergab. Satte 59 Prozent der Spreeathener waren für die Enteignung der großen (mehr als 3.000 Wohnungen) Wohnungsbaugesellschaften. Frei nach dem Motto: Die nehmen es doch nur den Großen weg, an unser Eigentum wollen sie niemals ran. Ausgerechnet in Berlin haben sie vergessen, wie der Sozialismus à la DDR (fast) alle arm gemacht hat.

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Enteignungen werden schöngeredet

Der Enteignungswahn der politischen Eliten macht bei Gebäuden längst nicht halt. Angestachelt von der Forderung der damaligen Parteivorsitzenden der Linken, Petra Kipping, die SPD müsse mehr Mut in der Debatte um Enteignungen zeigen, hatte der damalige JUSO-Chef und heutige SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert 2019 die Enteignung von Investoren mit mehr als 20 Wohnungen (in der ARD) und die Umwandlung von BMW in einen „genossenschaftlichen Autommobilbetrieb“ (in Die Zeit) angeregt.

Das Wort Enteignung wird dabei vermieden. Lastenausgleich, Kollektivierung oder Vergesellschaftung heißt es im Vertuschungs-Sprech heute. Man fordert dann, so wie Kühnert, die „demokratische Kontrolle der Verteilung von Profiten“.

Und schon schwebt das nächste Damoklesschwert über der Bundesrepublik: der sogenannte Lastenausgleich. Seit 1952 ist er fest im Gesetz verankert. Damals holte sich der stark verschuldete Staat 50 Prozent des Vermögens wohlhabender Deutscher, um Vertriebene und Opfer des Zweiten Weltkrieges zu unterstützen. Es war die größte Umverteilung, die in der Marktwirtschaft jemals stattgefunden hat.

Nur zum Wohl der Allgemeinheit

Die rechtliche Grundlage, auf die sich die Bundesregierung im Zuge der klassischen Enteignung stützt, findet sich im Artikel 14 des Grundgesetzes. Dieser gewährleistet das Eigentum zwar grundsätzlich, aber erklärt Enteignungen “zum Wohle der Allgemeinheit“ für zulässig. Das Allgemeinwohl ist ein nur wenig zu fassender Begriff. Dem Missbrauch sind offensichtlich Tür und Tor geöffnet. Klassische Enteignung werden beispielsweise unter dem Vorwand den Wohnungsleerstand zu bekämpfen gerechtfertigt. 

Aber auch weniger offensichtliche Formen der Enteignung werden mithilfe der richtigen Agenda in das rechte Licht gerückt. Von der EU vorgeschrieben Gebäudesanierungen bis zum Jahr 2030 dienen deshalb der Rettung des Klimas und der Umwelt. Gleiches gilt für die Enteignung der Bauern in den Niederlanden zur Reduktion der Nitratbelastung und mithilfe der progressiven Grundsteuer soll von den Reichen genommen und den Armen gegeben werden. 

Auf diese Weise versucht die Regierung Enteignungen durchzuführen, um sich selbst zu sanieren und eine bestimmte Agenda voranzutreiben, ohne dabei Widerstand in der Bevölkerung zu verursachen. Der Staat als Wohltäter à la Robin Hood – eine Taktik, die man aus der sozialistischen Vergangenheit kennt und die leider fast ausschließlich in dystopischen Gesellschaftsformen endete. 

Bereiten Sie sich also gut auf die kommenden Zeiten vor und lesen Sie dazu unseren Ratgeber „Enteinung“ mit nützlichen Tipps, wie Sie sich selbst und Ihr Vermögen schützen können:

Kreative Ideen zur Enteignungsplanung im Robin Hood-Prinzip: Das Grunderbe und die Erbschaftssteuer

Schon mehrfach haben sich in letzter Zeit spannende sozialistische Konzepte aus dem linken politischen Lager der SPD an die Oberfläche drängen können. Fragwürdige Berechungen von Ökonomen des Instituts der Deutschen Wirtschaft stellten schon im Jahr 2021 einen Umverteilungsvorschlag vor, mit dem mehr Gleicheit nach sozialistischem Konzept geschaffen werden soll. Dabei ging es um ein Grunderbe von 20.000 Euro für jeden 18-jährigen, welches besonders bei SPD-Kollege und Ostbeauftragten Carsten Schneider auf Anklang stieß. Im SPD-Jargon bedeutet Umverteilung allerdings nichts anderes als Enteignung. Denn irgendwie muss das Beschenken der Armen ja finanziert werden. Und dazu gibt es in der Volkswirtschaft wie wir sie kennen nur zwei Möglichkeiten: entweder es wird Geld geschaffen oder man nimmt es jemandem anderen weg. Nach sozialistischer Ansicht geschieht dies, indem man reicheren Menschen etwas wegnimmt und die ärmeren damit beschenkt.

Nach DIW-Studie: Origineller Grunderbe-Vorschlag von den Jusos

Die Wohltätermentalität a la Robin Hood hat die Jugendorganisation der SPD „Jusos“ nun mit dem zuvor vom DIW aufbereiteten Vorschlag auf die Spitze getrieben. Jüngst wurde eine äußerst kuriose Idee zur Schaffung von Chancengleichheit unterbreitet: Mit einem geforderten Grunderbe von 60.000 Euro für alle 18-jährigen mit Wohnsitz in Deutschland sollen Vermögensungleichheiten innerhalb der Gesellschaft beseitigt werden. Finanziert werden soll das dann, wer hätte das gedacht, mit einer kosmisch hohen Erbschaftssteuer. Wegen der Vermögensungleichheit, so agrumentiert man, hätten Menschen aus strukturschwachen Gebieten oder mit schwachem sozialen Hintergrund nicht dieselben Chancen. Zudem würde eine zu geringe Erbschaftssteuer dazu führen, dass dieses Vermögen auch nur in einzelnen Familien erhalten bliebe.

So soll nun das Vermögen „umverteilt“ werden: die Kosten für dieses Projekt würden nach Berechungen der Jusos 45 Milliraden Euro betragen. Dafür hat sich die Organisation nun ein ausgeklügeltes progressives Besteuerungssystem ausgedacht. Die Reform der Erbschaftssteuer gleicht einer nahezu totalen Enteignung: Es sollen ab einem Freibetrag von einer Million Euro nach Jusos-Entwurf zehn Prozent anfallen. Bei der zweiten Million greift dann ein Steuersatz von 20 Prozent, bei der dritten 30 Prozent und so weiter. Die neunte Million wird dann quasi komplett ausgehöhlt. Mit satten 90 Prozent, die als Spitzensteuersatz angerechnet werden, kann dann jeder ein kleines Stück vom Kuchen abhaben.

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Modernisierungsagenda der SPD: Mehr Schulden auf Kosten der Superreichen

Doch die ausgefallenen Ideen seitens der SPD nehmen gerade erst richtig an Fahrt auf. Kaum ist der letzte utopische Vorschlag verdaut, schon kommt eine neue Keule auf den Tisch des Unsagbaren: Höhere Belastungen von Spitzenverdienern und eine gleichzeitige Reform der Schuldenbremse sollen für Finanzierung von zusätzlichen Investitionen von mehr als 100 Milliraden Euro jährlich sorgen. Argumentiert wird natürlich wieder mit der alten Leier: Klimaschutz und einem Beitrag zum Gemeinwohl. Für die ambitionierten Pläne der Links-Grünen soll nach Leitantrag der SPD eine „grundlegende Einkommenssteuerreform“ dienen. Demnach werden Spitzenverdiener zu einer Krisenabgabe verdonnert. So sollen „Multimillionäre und Milliardäre mehr zum Gemeinwohl beitragen“, hieß es dort. Der Solidaritätszuschlag werde sich demzufolge einer Änderung unterziehen, wonach er als „Zukunftsabgabe neu begründen“ würde. Mit anderen Worten: Man wird Topverdienern in die Tasche greifen um nicht selbst auf den Staatsschulden sitzen zu bleiben. Auch die Schenkungssteuer wird nach Wunsch der SPD davon nicht unberührt bleiben.

Doch der Ober-Hammer folgt im weiteren Teil des Schreibens, in dem man sich der Schuldenbremse widmet. Diese sei nämlich „Standort- und Wohlstandsrisiko“ für Deutschland, da sie nicht mehr die wirtschaftliche Realität widerspiegle und notwendige Investitionen ausbremse. Es wird also gewünscht, mehr Schulden zu „Investitionszwecken“ aufzunehmen, um diese im Nachhinein wieder über das Privateigentum der Bürger des Landes reinzuholen – und dies mit etweigen Methoden wie dem Lastenausgleich, der progressiven Wohnraumbesteuerung, der progressiven Erbschaftssteuer und der gleichen. In akuten Krisenzeiten soll die Schuldenbremse dann ganz ausgesetzt werden – und die Gedldruckmaschinen stattdessen angeworfen!

Lastenausgleich & Co. – jetzt geht es uns an den Kragen

2019 änderte der Bundestag das noch immer geltende Lastenausgleichsgesetz und erweiterte dabei den Kreis der Leistungsberechtigten. Nicht mehr nur Kriegsopfer können ab Januar 2024 Grund für einen Lastenausgleich sein, auch Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen sowie „durch Schutzimpfungen Geschädigte“. Auch für die immer deutlicher werdenden Impfschäden sollen also die Bürger geradestehen.

Der Staat sammelt derzeit eifrig Informationen über das Vermögen der Bürger. Nehmen wir zum Beispiel das geplante zentrale Immobilienregister. Wenn die Regierung weiß, wie groß eine Wohnung ist und wie viele Menschen darin wohnen, ist der Schritt zur Zwangseinquartierung zum Beispiel von Flüchtlingen nur ein kleiner. Große Sorgen gibt es auch, was die derzeit durchgeführte Grundsteuerreform betrifft. Abgesehen vom erheblichen zusätzlichen Aufwand bei der separat fälligen Steuererklärung bieten die erfassten Daten eine solide Grundlage für eine befürchtete Zwangsvermögensabgabe. 

Der Staat könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen. Statt der Enteignung kommen anscheinend auch Beschlagnahmungen in Frage. Der Unterschied: Bei der Enteignung werde ich „angemessen“ entschädigt. Wie ein nahezu bankrotter Staat die Unsummen für solche Entschädigungen aufbringen will, bleibt fraglich. Da bleibt eigentlich nur noch die Beschlagnahmung. 

In Hamburg ist das zum Beispiel längst möglich. Im Zuge der ersten Flüchtlingswelle 2015 beschloss die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz, dass die Beschlagnahmung von Gewerbeimmobilien ermöglicht. 

Enteignungen
Die Enteignungsfantasien des Staates kennen wohl keine Grenzen

Nicht nur Immobilienvermögen kann enteignet werden

Allerdings ist die Bundesregierung definitiv nicht nur am Immobilienvermögen interessiert. Immerhin beläuft sich auch das Geldvermögen der Deutschen mit einem Wert von ungefähr 6,6 Billionen Euro auf eine unvorstellbar große Summe. So wurde als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 durch das Restrukturierungsgesetzes und die Abwicklungsrichtlinie der Europäischen Union die Gläubigerbeteiligung eingeführt. 

Während früher normalerweise der Staat einsprang, wenn ein Finanzinstitut gerettet werden musste (Bail-Out), erlauben diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen den sogenannten Bail-In. Dadurch ist es den Banken im Fall einer Pleite erlaubt, Kontoeinlagen ihrer Kunden zur Sanierung heranzuziehen. Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Enteignung der Bürger, um die Staatsausgaben bzw. die Staatsschulden zu decken, aber dennoch um eine Beschlagnahmung des Eigentums. 

Grundsätzlich sind in Deutschland Bankeinlagen von bis zu 100.000 Euro pro Person und pro Finanzinstitut versichert, allerdings deckt der Einlagensicherungsfonds nur weniger als 1 % aller Guthaben ab. Im Zuge der in den USA beginnenden Bankenkrise, die bereits mehrere Bankenpleiten hervorbrachte und auf europäischen Boden überzuschwappen droht, rückt die Gläubigerbeteiligung dadurch in ein recht unschönes Licht. 

Nicht nur Deutschland wandelt auf dem Pfad der Enteignung

Deutschland ist bei weitem nicht das einzige Land, in dem sich die Gewitterwolken der Enteignung auf dem Horizont abzeichnen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine internationale Entwicklung in der gesamten westlichen Welt. Innerhalb der EU lässt sich der Trend hin zu mehr Staats-, weniger Privatvermögen und mehr Zentralisation bereits seit längerem ablesen. 

EU-Verordnungen und Richtlinien betreffen sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und bedauerlicherweise deuten die aktuellen Entwicklungen daraufhin, dass Enteignungen innerhalb der EU bald zum Alltag gehören könnten. In den Niederlanden sollen bis zu 30 % der Landwirte enteignet werden, um die Vorgaben der von der EU beschlossenen Senkung der Nitratbelastung bis 2025 einhalten zu können. Auch hier lässt sich der Vorwand des Umweltschutzes passend zur allgemeinen Agenda der Europäischen Union erkennen. 

Der “Fit-für-55”-Plan schreibt vor, dass der Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um 55 % reduziert werden muss. Um dies umzusetzen, sollen sämtliche Häuser mindestens die Energieklasse E erreichen. Für Eigentümer vieler Altbauten bedeutet das, Sanierungskosten im 6-stelligen Bereich. Die Strafen für Nichteinhaltung wurden zwar noch nicht festgelegt, orientiert man sich jedoch an der Energieeinsparverordnung, können dieses bis zu 50.000 Euro betragen. Für viele Hausbesitzer wäre das sicherlich ein Grund, die Immobilie abzustoßen und käme damit einer Enteignung gleich. 

Mit der Studie zur Einführung eines europaweiten Vermögensregisters preschte die EU-Kommission 2021 ebenfalls ein gutes Stück weiter nach vorne in Richtung Enteignung. Das geplante Vermögensregister soll neben Grundbucheinträgen, Immobilien und Handelsregisterauszügen auch andere Vermögenswerte, wie Gold, Kunstwerke, Bankkonten, Kryptowährungen oder Firmenbeteiligungen jedes einzelnen Bürgers der Europäischen Union länderübergreifend erfassen. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass nicht nur mit der Enteignung von Immobilien geliebäugelt wird.

Natürlich wird dieses Instrument wieder nur unter dem Deckmantel, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Terrorfinanzierung zu bekämpfen, eingeführt. Dennoch würde ein solches Register zumindest aus finanzieller Sicht den gläsernen Menschen schaffen und Tür und Tor für Zugriffe auf das gesamte Privatvermögen öffnen. Getreu nach dem Motto des Great-Resets: “Du wirst nichts besitzen, aber glücklich sein”

Ein aktuelles Beispiel für Enteignungen: Die Europäische Union plant drastische Einschränkungen des Eigentumsrechts von Besitzern historischer Fahrzeuge, was auf heftige Kritik stößt. Diese beispiellose Form der Enteignung würde Liebhabern die Entscheidung überlassen, ob ihre Oldtimer restauriert oder verschrottet werden. Eine neu zu schaffende EU-Kommission soll dabei klare Kriterien festlegen, um den Zustand eines Fahrzeugs zu beurteilen. Das geplante Punktesystem zur Entscheidungsfindung führt zu Kontroversen und wird als direkter Angriff auf das Eigentumsrecht und die Freiheit der Bürger betrachtet. Die Liebe zu historischen Fahrzeugen und die Leidenschaft für ihre Restaurierung stehen somit im Fokus dieses drohenden Enteignungsversuchs durch bürokratische Regelungen der EU.

Es gibt auch ein schlimmeres Beispiel: Das Livret A, ein weit verbreitetes Sparkonto in Frankreich, verändert seinen Zweck. Ursprünglich für den sozialen Wohnungsbau konzipiert, sollen die mehr als 50 Millionen genutzten Konten nun als Finanzierungsquelle für Rüstungsdarlehen dienen. Die Änderung wurde durch das Haushaltsgesetz 2024 ermöglicht, das von verschiedenen politischen Gruppen eingebracht wurde. Dieser Schritt erhöht den Druck auf französische Banken, die bisher zurückhaltend bei Rüstungsdarlehen waren. Die Gesetzesänderung soll etwa 220 Milliarden Euro aus den Sparguthaben der Bürger mobilisieren, was Kritik an Macrons Ziel einer „Kriegswirtschaft“ und einer zunehmend militarisierten Gesellschaft hervorruft. Die Auswirkungen auf die französische Gesellschaft bleiben abzuwarten.

Jetzt stellt sich die Frage: Kann ein Zugriff auf Sparguthaben auch in Deutschland erfolgen? Wie oben erläutert solle es bei Enteignungen immer „um das Gemeinwohl“ gehen, daher ginge dies lediglich in Notsituationen. Was solche Notsituationen allerdings sind und an welchen Parametern man diese festmacht, ist dann wieder vom Bundesverfassungsgericht abhängig: Dieser könnte Klagen gegen Enteignungen je nach Argumentation abweisen, was dem Staat zugute käme. Jedenfalls gibt es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereits Gedankenspiele, wie man die „wirtschaftliche Transformation“ gut bewerkstelligen könne, obwohl dem Staat das Geld fehle: Ein Teil der bürgerlichen Spareinlagen in Höhe von 7,5 Billionen könne ja dafür „mobilisiert“ werden, hieß es im ARD-Format „Wirtschaft vor acht“.

Digitaler Euro: Jetzt will die EU die komplette Kontrolle

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt streckt auch die EU schon wieder ihre Fangarme nach dem Vermögen der Bürger aus. EZB-Chefin Christine Lagarde sagte auf einer Konferenz für Fachleute ausdem Finanzbereich, dass der digitale Euro nicht die volle Anonymität wie Bargeld bieten könne. Das sei „keine gangbare Option“. Und so begründete Lagarde die EU-Pläne: „Es würde es unmöglich machen, die Nutzung des digitalen Euro als Investition zu begrenzen, zum Beispiel über Guthaben-Obergrenzen.“

Von wegen Verschwörungstheorie! Guthaben-Obergrenzen und die Zuteilung von Digitalgeld für bestimmte Ausgaben sind keine Utopie. Sie sind längst eingeplant und werden derzeit technisch umgesetzt. Das digitale Zentralbankgeld ist die finale Enteignung der Menschen. Und sie soll schon sehr bald kommen. In diesem Video haben wir uns den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für den Digtalen Euro für Sie durchgearbeitet – erfahren Sie, wie die EU vor hat, das Bargeld schrittweise zu ersetzen:

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