
Was ist eine Goldleihe – und ist sie gefährlich?
Zwei Prozent Zinsen auf Gold erhalten – klingt zu schön, um wahr zu sein. Eine Goldleihe verspricht genau das. Aber ist das sinnvoll – oder sogar gefährlich?
In diesem Lexikonartikel erhalten Sie wichtige Informationen und Hintergrundwissen über die Goldleihe.
Kurze Definition: Goldleihe
Bei einer Goldleihe verleiht ein Eigentümer sein Gold, um in regelmäßigen Abständen einen Zins zu erhalten. Das Darlehen hat eine im Voraus festgelegte Laufzeit. Nach Ablauf bekommt der Eigentümer das Gold in gleicher Art, Menge und Qualität zurück. Neben der Goldleihe gibt es auch eine Silber-, Platin– und Palladiumleihe. Ein anderer Begriff für die Goldleihe ist Gold-Sachdarlehen.
Was ist der Unterschied zum Gold-Darlehen?
Beim Gold-Darlehen geht ein Edelmetalleigentümer typischerweise zu seiner Bank, um ein Darlehen aufzunehmen. Das Edelmetall fungiert dabei als Sicherheit. Der Eigentümer erhält also keinen Zins, sondern einen einmaligen Geldbetrag, den er zurückzahlen muss.
Warum leihen sich Banken und andere Unternehmen Gold?
Banken handeln mit dem geliehenen Gold und versuchen einen Zinsgewinn zu erwirtschaften. Denkbar wäre etwa, dass ein Institut das Gold auf dem Markt verkauft und den Erlös in Aktien und andere Wertpapiere anlegt. Gleichzeitig kauft die Bank bei einer Goldminengesellschaft bereits heute Gold zu einem Kurs, der über dem Marktpreis liegt. So kann sich die Minengesellschaft gegen Goldpreisschwankungen absichern und die Bank einen Gewinn erzielen.
Eine weitere Möglichkeit: Banken und andere Investoren spekulieren mit dem Gold auf einen sinkenden Goldpreis. Dazu tätigen sie einen Leerverkauf: Sie sichern einem Verkäufer zu, sein Gold zu einem zukünftigen Zeitpunkt zum Marktpreis zu kaufen. Fällt der Preis bis dahin, erzielt die Bank einen Gewinn.
Auch Edelmetallhändler leihen sich Gold, um sich gegen Preisschwankungen abzusichern.
Was sind die Risiken der Goldleihe?
Wer sein Gold verleiht, wird zum Gläubiger. Eigentümer unterliegen also einem Gegenparteirisiko. Geht der Schuldner bankrott, könnte der Eigentümer sein Gold gar nicht oder nicht mehr komplett zurückerhalten.
Goldeigentümer setzen sich also einem unternehmerischen Risiko aus, das sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Wenn eine Bank einen Kredit ausgibt, verlangt sie Sicherheiten und prüft die Bonität des Kreditsuchenden genau. Etwa muss der Antragsteller seine finanziellen Verhältnisse offenlegen.
Einem Privatanleger stehen diese Mittel normalerweise nicht zur Verfügung. Er muss dem Leihnehmer letztendlich vertrauen. Dass das auch schief gehen kann, zeigt der Fall des Edelmetallhändlers PIM, dessen Geschäftsführer des schweren Betrugs verdächtigt wird. Von bis zu 3,38 Tonnen Gold sind bislang nach Angaben des Insolvenzverwalters bloß 420 Kilogramm aufgetaucht (Stand: Februar 2022). Die Wirtschaftswoche berichtet über das laufende Gerichtsverfahren:
„Mir selbst ist nicht ganz schlüssig gewesen, wie das mit den Zinsen funktioniert“, sagte ein Anleger vor Gericht. Der frühere Unternehmer verließ sich nach dem Verkauf seines Betriebes bei einer ersten Anlage von 1,5 Millionen Euro auf den Rat seines Schwiegersohnes. Der habe ihm versichert, dass alles ganz normal laufe. Selbst habe er sich nie versichert, dass der Gegenwert auch tatsächlich in Gold da gewesen sei. Er habe geglaubt, dass PIM insolvenzsicher sei. Im September 2019 habe er angefangen, sich Gedanken zu machen. „Vom Gefühl her ist es irgendwie komisch geworden“, sagte er vor der 9. Strafkammer. Da habe er auch daran gedacht, die Goldanlage aufzulösen. „Da war ich zu spät dran.“ Da sei die Staatsanwaltschaft gekommen und die Konten eingefroren worden.
Wirtschaftswoche, Bericht vom 6. Januar 2022

Gold coin on the tablet/Billion Photos/via shutterstock
Ist die Goldleihe ein Schneeballsystem?
Definitiv nein. Die Goldleihe ist gesetzlich reguliert. Unternehmer würden sich strafbar machen, wenn sie ein Schneeballsystem betreiben würden. Dieser Verdacht besteht etwa bei dem südhessischen Unternehmen PIM.
Bei einem Schneeballsystem werden Anleger mit unrealistischen Zinsversprechen geködert. Die Zinsen werden nicht gesetzestreu erwirtschaftet, sondern mit Verkäufen des Treuhandvermögens finanziert. Diese Verkäufe verschleiern aber die betreffenden Unternehmen, weil diese illegal sind. Ein Schneeballsystem muss immer weiter wachsen, um sich am Leben zu halten. Es stürzt irgendwann in sich zusammen.
Bei Insolvenz: Wem gehört das Gold?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ist das Gold als Sondervermögen eingestuft. Geht der Leihnehmer pleite, fließt das Gold nicht in die Insolvenzmasse. Falls das Gold kein Sondervermögen ist, drohen bei einer Pleite Verluste bis hin zum Totalausfall. Das Gold würde in die Insolvenzmasse fließen, aus der alle Gläubigerforderungen so weit wie möglich bedient werden.
Wie erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
Privatanleger haben es hier schwer. Große Goldfonds, die Goldleihen betreiben, streuen das Risiko auf verschiedene Leihnehmer. Die Leihnehmer sind üblicherweise große Vermögensverwalter oder Banken, die bereits viele Jahre auf dem Markt sind.
Der normale Privatmann dürfte nicht genügend Gold besitzen, um die Bestände auf mehrere Anbieter zu verteilen. Oft gelten Mindestbeträge von 20.000 oder 30.000 Euro. Außerdem wäre der Such- und Verwaltungsaufwand hoch. Was Privatanleger beachten sollten:
- Nicht auf neue oder anonyme (Web-)Anbieter vertrauen, sondern auf etablierte Player
- Vorsicht bei hohen Zinsversprechen
- Kontrollieren, ob das Gold im Sachdarlehensvertrag als Sondervermögen deklariert ist
Vereinbaren Sie ein Informationsgespräch, um die Vertragsbedingungen zu erfragen. Haken Sie dabei nach, wie der Anbieter die Zinsen erwirtschaftet. Die Antwort sollte überzeugend sein, denn die Gewinnspannen im Edelmetallhandel sind aufgrund des Wettbewerbdrucks gering. Kontrollieren Sie auch, was die Vertragsbedingungen dem Leihnehmer gestatten: Lagerung, Verkauf oder Weiterverleihung? Letzteres wäre ein Hinweis, dass es sich um einen unseriösen Leihnehmer handelt.
Vor- und Nachteile der Goldleihe
VORTEILE | NACHTEILE |
Zusatzrendite neben dem Goldpreis | Gegenparteirisiko mit theoretischer Möglichkeit des Totalausfalls |
Lager- und Versicherungskosten entfallen (Bankschließfach, Hausratversicherung etc.) | Gold ist nicht physisch verfügbar (kein Tauschmittel in einer Krise) |
Eventuell günstigere Ankaufspreise bei anschließendem Verkauf, weil Echtheitsprüfung entfällt | Leihzins dürfte derzeit unter der Inflationsrate liegen |
Gewissenhafte Prüfung des Leihnehmers ist notwendig, die Zeit kosten kann | |
Preisvergleich ist schwierig, da die Zahl der Anbieter und die Konditionen sehr verschieden sind | |
Keine Rückgabe der exakt selben Münzen oder Barren, sondern bloß Münzen und Barren gleicher Art, Qualität und Menge |
Wie hoch sind die Steuern?
Grundsätzlich dürften die Zinserträge unter die Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag von 26,325 Prozent fallen, Kirchenmitglieder zahlen außerdem Kirchensteuer. Für Einzelpersonen sind 801 Euro Kapitalerträge pro Jahr steuerfrei. Fragen Sie bei Zweifeln bei Ihrem Steuerberater nach.
Ist die Goldleihe sinnvoll?
Die Goldleihe bietet sich vor allem für institutionelle Anleger an. Privatanleger sollten aus unserer Sicht die Finger davon lassen. Der große Vorteil von Edelmetallen ist, dass man selbst die physische Kontrolle hat und keinem Gegenparteirisiko unterliegt. Außerdem eignen sich Gold und Silber als Krisen-Tauschmittel. Bei einem Sachdarlehen gehen diese großen Vorteile verloren.
Außerdem erhalten Anleger in der Regel nicht dieselben Münzen oder Barren zurück, sondern Münzen und Barren der gleichen Art, Qualität und Menge. Wenn Sie zu dem Gold einen emotionalen Bezug haben, sollten Sie es nicht verleihen.
Die Zinsen dürften mit 2 bis 3 Prozent geringer sein als die Inflationsrate. Goldverleiher erzielen also nicht einmal einen Inflationsausgleich.
Auch das Finanzmagazin Focus Money schließt aufgrund der Ermittlungen gegen die Geschäftsführer der PIM: „In diesem Zusammenhang rät Focus Money auch von Goldleihen ab, da ja das physische Gold im eigenen Einflussbereich als die letztendliche Absicherung angesehen werden sollte.“

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