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Goldverbot - Enteignung per Gesetz

Unglaubliche 1,34 Billionen Neuverschuldung seit dem Beginn der Pandemie bekräftigen das fulminante Ende der einst so stolzen Schwarze-Null-Politik. Ladenschließungen, eingeschränkter Grenzverkehr, Nothilfen für angeschlagene Unternehmen – all dies fordert von Ihnen einen kostspieligen Tribut. Die verschleppte Insolvenzwelle und die anziehende Inflation sind in dieser Rechnung noch gar nicht berücksichtigt. Angesichts dieser zu zahlenden Zeche darf es nicht verwundern, dass die ARD von der Erschließung neuer Geldquellen spricht. Vor der Krise wurde die Toleranzgrenze der Bevölkerung im Hinblick auf eine derartige Vorgehensweise bereits gelegentlich ausgetestet.

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Enteignungsfantasien sind keinesfalls mit Ende des Ostblocks aus den Köpfen der Menschen verschwunden. Kevin Kühnert (SPD) ließ erst vor zwei Jahren in einem Interview mit DER ZEIT verlauten: “Ohne Kollektivierung ist eine Überwindung des Kapitalismus nicht denkbar”. Sein Ansinnen, BMW auch gerne in einen “staatlichen” oder “genossenschaftlichen Automobilbetrieb” umzuwandeln, entfachte eine lebhafte Diskussion um legale Wege der Enteignung. 

“Enteignungen von vornherein auszuschließen, obwohl sie das Grundgesetz erlaubt, ist das falsche Zeichen”. Mit diesem Argument schloss sich Linken-Chefin Katja Kipping dem SPD-Politiker in der Debatte um Enteignungen an. Dies löst bei Ihnen lediglich ein müdes Lächeln aus? So sehr Sie das vielleicht irritieren mag, Frau Kipping trifft hier einen wunden Punkt, nämlich Artikel 14, unserer Verfassung:

Artikel 14

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

Diese Hintertür für Enteignungen lässt völlig offen, was das “Wohle der Allgemeinheit” von Ihnen als Privatperson fordern darf. Im Ausnahmezustand kann folglich dies für den jeweiligen Bedarf ausgelegt werden; für die Entschädigung gilt dies ebenso. Einer Vermögensabgabe für die Bekämpfung der Corona-Pandemie stünde grundsätzlich nichts im Wege, ja die Hemmschwelle wird sogar durch immer neue politische Debatten ausgetestet. Allein Deutschland hat seit dem Beginn der Krise 1,34 Billionen Euro neue Schulden in Kauf genommen – Geld das für einen stabilen Finanzhaushalt wieder zurückgezahlt werden muss. Zwar ist man versucht, dieses einfach “wegzudrucken” und eine Inflation zu entfachen (auch eine Form der Enteignung), aber ob dies ausreichen wird, wird von führenden Experten bezweifelt. In den letzten Jahren sah sogar der IWF Enteignungen als notwendige Maßnahme an, um die wichtigsten Industrienationen aus der Schuldenfalle zu befreien.

Das Goldverbot im Schafspelz

In Wirklichkeit stehen Besitzer von Edelmetallen schon längst im Fokus. An den letzten Jahren lässt sich diese Tendenz gut ablesen:

  • Diffamierung in den Medien: Gold wird in den Bereich der Terrorfinanzierung, Reichsbürger und Prostitution gerückt.
  • Herabsetzung der Bargeldgrenze als Reaktion auf die Vorwürfe: 2014 auf 10.000 Euro, 2020 auf 2.000 Euro. 
  • Vorstöße zur digitalen Währung: Eine elektronische Währung garantiert die bestmögliche Kontrolle über den Geldkreislauf. Der E-Euro ist keine ferne Zukunftsvision.

Ist das Ende dieses Weges möglicherweise ein Goldverbot? Wir halten dies noch nicht für das Ziel dieser Kampagne. Viel wahrscheinlicher ist es hingegen, dass der Kauf und Besitz von Edelmetallen deutlich erschwert werden soll. Vor allem Gold, so ist zu vermuten, soll durch diese negativen Assoziationen und zusätzlichen Hindernisse zunehmend  unattraktiv werden, um den bislang weitgehend verdeckten Geldkreislauf einzudämmen. Interessant jedoch: die Notenbanken gehören selbst zu den größten Käufern von Edelmetallen – ein Schelm, wer Böses denkt! 

Daher kommt das Goldverbot zunächst anders als gedacht – nämlich schleichend und im Schafspelz. Der nächste logische Schlag könnte in Form einer Besteuerung von Goldkäufen erfolgen. Auf diese Weise würde der Staat sowohl am Edelmetallhandel verdienen als auch dessen Attraktivität zugleich reduzieren. Ein meisterlicher Schachzug! 

Ein Blick in die Geschichte der Goldenteignung

Dennoch: die Geschichte lehrt uns, dass der Staat in besonders schweren Krisenzeiten gerne auf ein Goldverbot zurückgreift, um sich auf Kosten der Bürger zu sanieren. Ja sogar die alten Ägypter und Römer kannten bereits Goldverbote. Werfen wir jedoch zunächst einen Blick auf die uns vertrautere Moderne:

Zeit Goldverbote in den größten Staaten
1918-1987 Sowjetunion
1923-1931 Deutschland: Weimarer Republik
1933-1974 USA
1936-1945 Deutschland und Frankreich
1963-1990 Indien
1966-1971 Großbritannien
https://finanzmarktwelt.de/goldverbot-historisch-kein-einzelfall-149637/

Noch 1973 war der Goldbesitz in 120 Staaten von Restriktionen betroffen. Diese konnten von einfachen Auflagen hinsichtlich der Menge des Besitzes bis zu strafrechtlichen Verfolgungen reichen. Der private Goldbesitz ist staatenübergreifend eines der ersten Ziele, wenn es um Krisen geht. So sehr also ein Goldverbot heutzutage unwahrscheinlich erscheint, kann es für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Plötzliche Krisen wie die Corona-Pandemie können jederzeit die Sachlage zu Ihren Ungunsten ändern. Dies können Sie aus dem folgenden historischen Dokument entnehmen:

Die Schlagzeile einer amerikanischen Zeitung verkündete am 1. Mai 1933 diese schockierende Meldung. Das Titelblatt erklärt in deutlichen Worten, dass die Federal Reserve Bank nun den gesamten Goldbesitz, d.h. Goldmünzen, Goldbarren und Goldpapiere, einzieht. Diese Executive Order schildert auch die drastischen Strafen bei Zuwiderhandlungen: $10.000 oder Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren. Das Blatt spielt jedoch auch auf Ausnahmen an, auf die wir Ihre Aufmerksamkeit richten möchten. Unter diese Ausnahmefälle zählte auch die folgende Münze, die wir Ihnen im folgenden Teil gerne genauer vorstellen möchten. 

Diese Münze kann Ihnen niemand nehmen!

Wer für alle Eventualitäten wie Goldverbote und Enteignungen vorbereitet sein möchte, kommt um die Schweizer Vreneli nicht vorbei. Sie gilt als der Geheimtipp unter den Edelmetallen. 

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  • Die Vreneli werden als historische Sammlerobjekte eingestuft und waren von vergangenen Goldverboten ausgenommen!
  • Die Kurantmünze wurde von 1897-1949 produziert und ist heute kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Es handelt sich stets um Umlaufware mit unterschiedlichen Erhaltungsgraden.
  • Der Preis der Vreneli bewegt sich sehr nahe am Goldpreis.
  • Der Schweizer Markenkern macht die Münze zu einem beliebten Tauschmittel in Krisenzeiten.
  • 90% Goldanteil – aber immer noch steuerbefreit!
  • Die Vreneli profitiert preislich durch die historische Limitierung

Die Vreneli erhalten Sie beim Kauf größerer Mengen in einer besonderen Ausführung. Dazu gehört auch eine edle Holzbox mit Tableaus. Die Kurantmünzen sind handverlesen und werden selbstverständlich streng auf Echtheit geprüft!

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