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Banken schließen Filialen – Bargeldabschaffung durch die Hintertür?

Die Bargeldabschaffung ist bereits seit mehreren Jahren im vollen Gange. Das Transformationsprojekt von Politik und Zentralbanken nimmt ernsthaft an Fahrt auf. Nachdem anonyme Tafelgeschäfte nach und nach auf eine Bargeldobergrenze reduziert wurden, schleicht sich jetzt durch die Nutzung des digitalen Geldes das Bankensterben ein: Bankenfilialen schließen aufgrund von geringer Nachfrage, Geld-Automaten werden abgeschafft und auch einige Geschäfte kündigten an, kein Bargeld mehr anzunehmen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen alles Wichtige über die drohende Bargeldabschaffung mitteilen und Sie auf das Nötigste vorbereiten.

Salamitaktik: Das Recht auf Bargeld wird Stück für Stück entzogen

Obwohl Bargeld in Deutschland im Jahr 2023 Statista-Angaben zufolge für 73 Prozent der Menschen das beliebteste Bezahlmittel blieb, möchte die Regierung, insbesondere Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), das Bargeld trotzdem nach und nach aus dem Verkehr ziehen. Dies soll offiziell geschehen, um kriminellen Aktivitäten, die von anonymem Bargeldgeschäft begünstigt werden, vorzubeugen.

Hier handle es sich vor allem um Geldwäsche § 261 StGB. Dabei werden Wertgegenstände mit Einnahmen aus illegale Geschäften bezahlt und wiederverkauft. So soll kriminelles Geld in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Das Bezahlen mit Bargeld verwischt bei solchartigen Transaktionen alle Spuren, weswegen eine Rückverfolgung kaum möglich ist.

Mit diesem Vorwand führte man in den vergangenen Jahren strenge Einschränkungen für Tafelgeschäfte mit Bargeld ein. Zunächst galten für Barzahlung über 10.000 Euro bestimmte Ausweispflichten. Jeder, der also einen Barkauf tätigt und dabei diese Obergrenze von 10.000 Euro überschreitet, muss seine Daten vom Händler aufnehmen lassen. Die Händler sind dann dazu verpflichtet diese Daten aufzubewahren.

Weiterhin wurden im Jahr 2019 die letzten 500-Euro-Scheine herausgegeben. Von den 348.310.791 Scheinen sollen sich im Jahr 2022 noch 273.912.924 im Umlauf befunden haben. Nach Angaben der Bundesbank konnten also lediglich 20 Prozent der sich im Umlauf befindenden Scheine eingesammelt werden. Im Zuge dieser erfolglosen Einzugsanktion reduzierte man gleichzeitig innerhalb von 2 Jahren das anonyme Tafelgeschäft für den Kauf von Edelsteinen und Edelmetallen wie Gold und Silber von 15.000 Euro auf 2.000 Euro.

Es wird seitens Innenministerin Faeser offen angestrebt, die bestehenden Bargeldobergrenzen weiterhin abzusenken. Die Bargeldobergrenze solle deutlich unter 10.000 Euro fallen, um aus Deutschland keinen „Hort für Geldwäscher“ zu machen.

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Den jüngsten Vorstoß zur Vernichtung des Bargeldes konnte die Regierung dann im April 2023 mithilfe des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes erlassen, genauer gesagt Paragraf 16a im Geldwäschegesetz (GWG). Dort wird die Bargeldbezahlung für Immobilien, Grundstücke, Häuser und Wohnungen untersagt. Auch Gold und Kryptowährungen sind für die Abwicklung dieser Geschäfte verboten. Nach Angaben von Innenministerin Nancy Faeser sollen dadurch „Eigentumsstrukturen transparenter“ gemacht werden. Mit der damit entstehenden Datensammlung über den Kauf von Immobilien, Edelmetallen oder anderen Vermögensanlagen wird Regierungen die perfekte Basis geboten, künftig schneller und besser privates Eigentum zu enteignen. Informieren Sie sich gern näher über das Thema „Enteignungen“ mit unserem Ratgeber und wie Sie sich am besten davor schützen können.

Im Übrige wird auch auf EU-Ebene schon fleißig daran gearbeitet, eine Bargeldobergrenze im ähnlichen Rahmen wie in Deutschland einzuführen. Doch aufgrund mangelnder Nachweise, die die Verhinderung von kriminellen Aktivitäten belegen, stellt sich indes besonders die Bundesbank gegen die EU-Vorhaben quer. Diese sieht nach Angaben vom Deutsche Bundesbank Vorstand Johannes Beermann keinen wissenschaftlichen Zusammenhang zwischen der genutzten Bargeldmenge und dem Eingrenzen von Geldwäsche.

Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.

Vorstand der Bundesbank Johannes Beermann

Daran angeschlossen ist es besonders bemerkenswert, dass die Bemühungen zur Eingrenzung von Geldwäsche Kriminalstatistiken des Bundeskriminalamtes zufolge direkt nach hinten losgingen. Die Verstöße gegen § 261 StGB haben sich demzufolge seit aktivem Gegensteuern mit Bargeldbegrenzungen mehr als verdoppelt.

Bargeld muss weg – der digitale Euro muss her

Das Bargeld wird Menschen seit jeher sukzessiv schlechtgeredet. Ein veraltetes, unökologisches und unmodernes System, das kriminellen Machenschaften einen guten Schutzraum bietet. Die Rufschändung des Bargeldes fand während der Corona-Pandemie ihren Kulminationspunkt: Für das Bezahlen mit den unhygienischen Scheinen müssten Bürger erst einmal das Haus verlassen, um diese überhaupt abheben zu können. Dies würde sie einem höheren Erkrankungsrisiko aussetzen. Das Bezahlen mit Mobile Payment, Paypal, Apple Pay oder Ähnlichem sei demnach praktischer, effizienter, sicherer. Mit diesen heimtückischen Argumenten wurden sogar technologiefremdeste Senioren für die digitale Infrastruktur der digitalen Bezahlsysteme ongeboardet.

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Die Bargeldabschaffung dient also einem weitaus größerem Zweck, als nur der Eindämmung von Kriminalität. Was wie ein modernes, wirtschaftliches und praktisches Projekt klingen mag, erreicht seinen Gipfel an der Stelle, an dem die digitale Währung der Zentralbanken das Bargeld vollständig ersetzen wird. Vor dem gefährlichen Potenzial einer zentralisierten Digitalwährung warnen etliche Experten schon lange! Möchten Sie mehr über das digitale Projekt der Zentralbanken und die Gefahr von CBDCs lesen, empfehlen wir Ihnen unser Experteninterview mit Dr. Markus Krall.

Ohne die Freiheit, Kaufgeschäfte anonym abwickeln zu können, wird jeder Bürger komplett transparent – ein gläserner Mensch. Jede Transaktion, jeder gekaufte Ware jeder Ort ihres Aufenthaltes kann an einer zentralen Stelle abgerufen werden. Wann kaufen Sie welche Produkte und wo? Wann machen Sie Geschäfte mit wem? Mit einem derartigen System könnte die Europäische Zentralbank ganz einfach Profile über jeden Bürger erstellen.

Eine Form der Überwachung und Kontrolle, wie sie in Orwellschen Literaturklassikern stattfindet, ist dann nur einen Katzensprung entfernt. Konten einfrieren, Vermögen beschlagnahmen, Ihr CO₂-Scoring prüfen und Sie im Anschluss dann eventuell nicht ausreisen lassen – sehen Sie diesen Wahnsinn auch schon kommen?

Auf der Suche nach Bargeld: Banken machen dicht!

In naheliegender Vergangenheit hatten viele große Banken mit Kundenmangel zu kämpfen. Da überdies qualifizierte Fachkräfte fehlten, um den Betrieb entsprechend aufrechtzuerhalten, entschließen sich mittlerweile mehr und mehr Bankhäuser für die Schließung von Filialen: Sparkasse, Raiffeisenbank Hochtaunus, Deutsche Bank – sie alle machen die Schotten dicht und nehmen Bürgern damit die Möglichkeit vom Bargeld Gebrauch zu machen. Zudem wird die Verknappung der Geldautomaten innerhalb Deutschlands weiterhin beschleunigt. Wie die Deutsche Bundesbank in einer Datensammlung ermittelte, schrumpft die Anzahl seit 2018 sukzessiv.

Statt an Automaten abzuheben werden die Kunden der Banken an usgewählte Supermarktketten verwiesen. Es wird damit logistisch immer schwieriger für Bürger, Bargeld zu beschaffen. Wenn in einem naheliegenden Umkreis keine passende Filiale, Automat oder Supermarkt aufzufinden sein wird, werden immer mehr Menschen quasi dazu gezwungen, ihre EC-Karte, Handy oder ähnliche digitale Zahlungswege zu nutzen. Die freie Entscheidung, ob und wann Sie Bargeld nutzen, wird Ihnen somit abgenommen, wenn keine passenden Möglichkeiten geboten werden. Denn wenn die Abhebemöglichkeiten kleiner werden, ist in unserer schnelllebigen Welt das Bargeld nur ein weiterer unnötiger Stressor.

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Freenet, Gravis und bald auch Supermarktketten wie REWE und Co. verabschieden sich langsam von Bargeld, da das materielle Geld zu viele Ressourcen fresse und außerdem viel zu unhygienisch sei. Händler sind als Zahlungsempfänger per Gesetz jedoch dazu verpflichtet, Euronoten zu akzeptieren. Hier wird sogar vom sog. Annahmezwang gesprochen. So heißt es im § 14 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG): „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ Auf Ebene der Europäischen Union schützt Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ebendiese Norm: „Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Neben all den ambitionierten Plänen eines smarten und effizienten Bezahlsystems, dürfen viele Bürger nicht vergessen, dass das Recht auf Bargeldnutzung durch das Grundgesetz geschützt ist. Art. 2 Abs. 1 i. V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz umfasst das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung sowie Art. 2 Abs. 1 GG die allgemeine Handlungsfreiheit gewährleistet. Wenn Bürger allerdings freiwillig auf die Nutzung des Bargeldes verzichten, wird es Regierungen nicht mehr nötig sein, proaktiv in diese Rechte eingreifen zu müssen.

In Zukunft müssen Menschen deswegen besonders hellhörig werden. Denn, wenn Sie nicht aufhorchen, werden Sie Ihrer freiheitlich demokratischen Grundrechte beraubt. Was Sie danach erwartet, das steht in den Sternen. Wir allerdings sehen das Potenzial eines durch Zentralbanken gelenkten Überwachungsstaates.

Schützen Sie sich gegen die kommenden Herausforderungen und sichern Sie sich Ihre Anonymität und das Recht frei zu entscheiden.

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