
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schweiz
I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Life-Coaching-
Finance Jürgen A. Kettner e.K., Schönbühlstr. 9, 78052 Villingen-Schwenningen
(nachfolgend „Kettner Edelmetalle“), gelten für sämtliche Geschäfte der Kettner Edelmetalle
mit Kunden in der Schweiz (Ankauf und Verkauf von Edelmetallen). Zu diesem Zweck
betreibt die Kettner Edelmetalle den Online-Shop www.kettner-edelmetalle.de.
(2) In Deutschland betreibt die Life-Coaching-Finance Jürgen A. Kettner e.K. seit 1. Januar
2011 ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach §38, Abs.1c GewO mit dem An- und
Verkauf von Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen.
(3) Die Life-Coaching-Finance Jürgen A. Kettner e.K. ist Mitglied der IHK Heilbronn,
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn. Die berufsrechtlichen Regelungen können
über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage
www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. Das zuständige
Landratsamt für den Einzelunternehmer ist Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Gartenstraße 1,
97941 Tauberbischofsheim.
(4) Die Life-Coaching-Finance Jürgen A. Kettner e.K, Fiskalvertretung Schweiz, addetto
treuhand ag, Löwenschanz 3, 8280 Kreuzlingen.
(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt Kettner Edelmetalle nicht an, es sei denn, Kettner
Edelmetalle hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(6) Kettner Edelmetalle bezieht alle angebotenen Edelmetalle und Zubehör-Artikel
vornehmlich bei nationalen und internationalen Produzenten und Handelshäusern. Im
Rahmen unserer Möglichkeiten prüfen wir alle Produkte auf Echtheit. Sofern uns beim
Einkauf von Kunden oder Herstellern Echtheitszertifikate zur Verfügung gestellt werden,
geben wir diese selbstverständlich auch an unsere Kunden weiter.
II. VERKAUF VON EDELMETALLEN
§ 2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von Kettner Edelmetalle auf www.kettner-edelmetalle.de, im Internet
allgemein oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden dar, bei Kettner Edelmetalle Waren zu bestellen.
(2) Mit der Bestellung über www.kettner-edelmetalle.de oder ein anderes Medium gibt der
Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss ab. Kettner Edelmetalle
bestätigt daraufhin den Eingang der Bestellung. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst
mit der individuellen Zustellung der Auftragsbestätigung durch Kettner Edelmetalle an den
Kunden zustande.
(3) Bestellungen werden ausgeliefert, sofern die Waren verfügbar sind. Lieferverzögerungen
sind möglich und sind vom Kunden hinzunehmen. Kettner Edelmetalle informiert den Kunden
nach Möglichkeit frühzeitig.
(4) Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Waren nicht oder nicht
vollständig geliefert werden können, ist Kettner Edelmetalle berechtigt, vom gesamten
Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits
bei Kettner Edelmetalle eingegangen sein, wird diese dem Kunden zurückerstattet. Ist noch
keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Kettner Edelmetalle ist
im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung verpflichtet.
§ 3 Widerrufsrecht
Bei Edelmetallen und bei allen sonstigen Produkten von Kettner Edelmetalle besteht kein
Widerrufsrecht des Kunden.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs des Auftrags bei Kettner
Edelmetalle gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in CHF zzgl. der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Der Versand der Artikel erfolgt grundsätzlich auf Kosten des Kunden, sofern keine
anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde oder diese im Bestellvorgang als
versandkostenfrei vermerkt ist. Verschiedene Versandvarianten und die damit verbundenen
Kosten sind auf der Homepage von Kettner Edelmetalle veröffentlicht. Die Versandkosten
werden dem Kunden vor Abschicken des Online-Auftrages angezeigt. Kettner Edelmetalle
behält sich vor, aus versicherungstechnischen Gründen größere Bestellungen auf mehrere
Pakete aufzuteilen.
(3) Die Preise von Kettner Edelmetalle, die auf der Website veröffentlicht werden, sind nicht
an ein automatisiertes Handelssystem angeschlossen. Dennoch können diese Preise durch
Kettner Edelmetalle, gegebenenfalls mehrmals täglich, je nach Kursentwicklung der
Edelmetalle, angepasst werden. Im Online-Shop maßgebend ist der Kaufpreis, den der
Kunde in seinem Kaufangebot nach Betätigung des grünen Buttons “Ich bestätige meine
Bestellung” in der daraufhin folgenden Eingangsbestätigung übermittelt und binnen drei
Werktagen durch Auftragsbestätigung nochmals bestätigt bekommt.
§ 5 Einhaltung von Bestimmungen gemäß geltender Geldwäscherei-Gesetzgebung
Kettner Edelmetalle kommt ihren Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen der
schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung ergeben. Kettner Edelmetalle behält sich
darüber hinaus vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise des Kunden sowie eine
Identitätsprüfung und -aufzeichnung des Kunden vorzunehmen. Im Verdachtsfalle ist Kettner
Edelmetalle verpflichtet, den zuständigen Behörden Meldung zu erstatten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch den Kunden. Der Rechnungsbetrag
ist sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung oder mit Zugang der Rechnung bei dem
Kunden ohne Abzug fällig und zahlbar.
(2) Die akzeptierten Zahlungsarten sind derzeit ausschließlich Vorkasse-Banküberweisung,
UPS-Nachnahmezahlung sowie UPS-Nachnahmezahlung Express bzw. Barzahlung bei
Abholung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass andere Zahlungsarten wie Kreditkarten-
Zahlung, Paypal-Zahlung, Bitcoin-Zahlung oder weitere Zahlungsarten nicht akzeptiert
werden. Zahlt der Kunde innerhalb von 3 Werktagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne
weitere Mahnung in Verzug. Kettner Edelmetalle ist berechtigt, nach 3 Werktagen ohne
Zahlungseingang den Vertrag zu stornieren und vom betreffenden Kunden
Stornierungskosten sowie Schadenersatz zu verlangen. Sollten auf nicht akzeptierten
Zahlungswegen zudem Gebühren entstehen, die bei Kettner Edelmetalle zur Last anfallen,
hat der Kunde diese Gebühren unverzüglich und ebenfalls binnen 3 Werktagen zu erstatten.
(3) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt 5 %
pro Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Kettner Edelmetalle
ausdrücklich vor.
(4) Bei Zahlungsverzug oder sonst offenbar werdender Kreditunwürdigkeit werden alle
weiteren Forderungen von Kettner Edelmetalle gegen den Kunden sofort fällig.
(5) Verrechnung steht dem Kunden nur mit von Kettner Edelmetalle unbestrittenen oder
gegenüber Kettner Edelmetalle rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der KUNDE nur dann befugt, sofern sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Kettner Edelmetalle informiert den Kunden per E-Mail oder Telefon über die Übergabe
seiner Ware an den Transporteur. Diese Information erfolgt frühestens nach Eingang des
Kaufpreises bei Kettner Edelmetalle. Ein exakter Lieferzeitpunkt (Uhrzeit & Datum) kann aus
Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vereinbart werden.
(3) Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe der Waren an den Transporteur auf den
Kunden über.
(4) Der Kunde ist vor Annahme des Paketes verpflichtet, das Paket auf äußere Schäden zu
untersuchen. Sollte das Paket äußere Schäden aufweisen, so ist der Kunde verpflichtet, die
Annahme des Paketes zu verweigern.
(5) Eine Zusammenfassung von Einzelaufträgen ist aufgrund technischer Gegebenheiten
grundsätzlich nicht möglich. Aufträge, die zu verschiedenen Zeitpunkten eingegangen und
angenommen wurden, werden jeweils als Einzelaufträge bearbeitet. Die Auslieferung der
Waren erfolgt separat je Auftrag. Etwaige Versandkosten fallen je Auftrag an. Kettner
Edelmetalle behält sich vor, mehrere Bestellungen, die zeitnah von einem Kunden eingehen,
in einem Paket zusammenzufassen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf
Versandkostenerstattung bei mehreren Bestellungen.
(6) Kettner Edelmetalle ist im zumutbaren Umfang zur Teillieferung berechtigt.
(7) Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, ist Kettner Edelmetalle zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird Kettner Edelmetalle den Kunden unverzüglich darüber
informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, und etwaige schon erbrachte
Zahlungen unverzüglich erstatten oder gleichwertige Artikel zur Ersatzlieferung anbieten.
(8) Da es bei Lieferangaben aus verschiedenen Gründen zu Abweichungen kommen kann,
gelten die angegebenen Lieferfristen als Circa-Richtwerte. Allfällige Abweichungen der
angegebenen Circa-Lieferfristen werden vom Kunden mit der Annahme dieser AGB
akzeptiert. Ist die Lieferverzögerung auf höhere Gewalt, zum Beispiel Mobilmachung, Krieg,
Aufrühre, Naturgewalt oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen, verlängern sich etwaige
genannte Fristen angemessen.
(9) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist Kettner Edelmetalle berechtigt, Ersatz des Kettner Edelmetalle
insoweit entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte behält sich Kettner Edelmetalle vor.
(10) Die Auslieferung der Ware erfolgt im Gebiet der Schweiz.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von Kettner
Edelmetalle.
§ 9 Gewährleistung
(1) Kettner Edelmetalle bemüht sich, Waren in einwandfreier Qualität zu liefern. Bei
rechtzeitig gerügten Mängeln übernimmt Kettner Edelmetalle während der Frist von zwei
Jahren seit dem Lieferdatum die Gewährleistung für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit
des vom Kunden erworbenen Waren. Bestimmt der Hersteller eine längere
Gewährleistungsfrist, so gilt diese.
(2) Es liegt im Ermessen von Kettner Edelmetalle, die Gewährleistung durch gleichwertigen
Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind
ausgeschlossen.
(3) Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen
unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen
sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst.
(4) Kettner Edelmetalle ist es nicht möglich, Zusicherungen oder Garantien für die Aktualität,
Vollständigkeit und Korrektheit der Daten sowie für die ständige oder ungestörte
Verfügbarkeit der Websites, deren Funktionalitäten, integrierten Hyperlinks und weiteren
Inhalten abzugeben. Insbesondere wird weder zugesichert, noch garantiert, dass durch die
Nutzung der Websites keine Rechte von Dritten verletzt werden, die nicht im Besitz von
Kettner Edelmetalle sind.
III. ANKAUFSBEDINGUNGEN
§ 10 Allgemeines zum Ankauf
(1) Die nachfolgenden Ankaufbedingungen gelten für alle Ankaufsgeschäfte,
Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch die
Kettner Edelmetalle von den Verkäufern.
(2) Die Ankaufbedingungen von Kettner Edelmetalle gelten ausschließlich. Die hiervon
abweichenden Ankaufbedingungen oder entgegenstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen von Verkäufern erkennt Kettner Edelmetalle nicht an, es sei denn,
Kettner Edelmetalle hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die
Ankaufbedingungen von Kettner Edelmetalle gelten auch dann, wenn Kettner Edelmetalle in
Kenntnis entgegenstehender oder zu den von diesen Ankaufbedingungen abweichenden
Bedingungen des Verkäufers die Lieferung von Waren annimmt oder diese bezahlt.
§ 11 Vertragsschluss
(1) Kaufangebote von Kettner Edelmetalle im Internet oder anderen Medien stellen eine
unverbindliche Aufforderung an den Verkäufer dar, ein Verkaufsangebot gegenüber Kettner
Edelmetalle abzugeben.
(2) Bei Angebotsabgabe eines Verkäufers an Kettner Edelmetalle gibt der Verkäufer mit
Zugang bei Kettner Edelmetalle ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Verkäufer, dass er Eigentümer der zum
Verkauf angebotenen Ware ist oder zu deren Verkauf berechtigt ist.
(3) Kettner Edelmetalle ist berechtigt, das Angebot des Verkäufers innerhalb von
3 Arbeitstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Ankaufsbestätigung anzunehmen oder
abzulehnen. Die Ankaufsbestätigung kann per Telefax, Brief oder durch E-Mail erfolgen.
Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von Kettner
Edelmetalle bei dem Verkäufer eingeht, gilt das Verkaufsangebot als durch Kettner
Edelmetalle abgelehnt.
(4) Wird verwertbare Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot eingesandt,
wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet, sofern keine abweichenden Umstände
ersichtlich sind. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme
des Angebotes.
(5) Lehnt Kettner Edelmetalle einen Ankauf ab, erfolgt eine Retournierung auf Kosten des
Verkäufers.
(6) Der Verkäufer sichert zu und ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm bei der
Auftragsabgabe bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Auftragsabgabe per Brief, E-
Mail oder Telefax getätigten Angaben (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse,
Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind. Änderungen sind Kettner Edelmetalle
unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Preise und Einlieferung
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Auftragseingangs bei Kettner Edelmetalle
gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in CHF, soweit keine abweichenden Vereinbarungen
getroffen werden.
(2) Die Abholung der Artikel durch Kettner Edelmetalle erfolgt grundsätzlich auf Kosten des
Verkäufers. Einsendeoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Homepage
von Kettner Edelmetalle veröffentlicht. Der Verkäufer hat auch das Recht, die Anlieferung der
Ware selbst zu beauftragen.
§ 13 Einhaltung von Bestimmungen gemäß geltender Geldwäscherei-Gesetzgebung
Kettner Edelmetalle kommt ihren Verpflichtungen nach, die sich aus den Bestimmungen der
schweizerischen Geldwäschereigesetzgebung ergeben. Kettner Edelmetalle behält sich
darüber hinaus vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise des Verkäufers sowie eine
Identitätsprüfung und -aufzeichnung des Verkäufers vorzunehmen. Im Verdachtsfalle ist
Kettner Edelmetalle verpflichtet, den zuständigen Behörden Meldung zu erstatten.
§ 14 Zahlungsbedingungen
(1) Der von Kettner Edelmetalle zu entrichtende Kaufpreis wird erst nach Erhalt und positiver
Prüfung der Ware, insbesondere auf Echtheit und Vollständigkeit, sowie auf den wieder
verwertbaren Zustand fällig. Die Prüfung der Ware durch Kettner Edelmetalle erfolgt
innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch innerhalb von 10 Arbeitstagen ab
Wareneingang. Im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses überweist Kettner Edelmetalle
den Kaufpreis innerhalb einer Woche nach Abschluss der Prüfung auf das von dem
Verkäufer angegebene Konto.
(2) Soweit die Überprüfung auf Echtheit, Vollständigkeit oder auf den wieder verwertbaren
Zustand der von dem Verkäufer an Kettner Edelmetalle übersandten Ware negativ ausfällt,
kann Kettner Edelmetalle dem Verkäufer ein neues Angebot unterbreiten und ist Kettner
Edelmetalle zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird dem
Verkäufer auf dessen Kosten die übersandte Ware retourniert.
§ 15 Mängelansprüche und Rückgriffe
(1) Die Annahme des Verkaufsgegenstands durch Kettner Edelmetalle erfolgt unter
Vorbehalt der Untersuchung auf Mangelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit
und Tauglichkeit. Von Kettner Edelmetalle entdeckte Mängel werden unverzüglich nach
Entdeckung gerügt. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten
Mängelrüge.
(2) Die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln finden Anwendung, soweit
nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
(3) Das Recht zur Wahl der Art der Nacherfüllung steht grundsätzlich Kettner Edelmetalle zu.
(4) Bei Rechtsmängeln stellt der Verkäufer Kettner Edelmetalle außerdem von eventuell
bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängeln gilt eine Verjährungsfrist
von 10 Jahren.
(5) Für innerhalb der Verjährungsfrist der Mängelansprüche von Kettner Edelmetalle
instandgesetzter oder reparierter Teile der Lieferung beginnt die Verjährungsfrist zu dem
Zeitpunkt neu zu laufen, in dem der Verkäufer die Ansprüche von Kettner Edelmetalle auf
Nacherfüllung vollständig erfüllt hat.
(6) Entstehen Kettner Edelmetalle infolge der mangelhaften Lieferung des
Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Materialkosten
oder Kosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der
Verkäufer diese Kosten zu tragen.
(7) Nimmt Kettner Edelmetalle weiterverkaufte Ware in Folge der Mangelhaftigkeit der vom
Verkäufer gelieferten Ware zurück oder wurde deswegen gegenüber Kettner Edelmetalle der
Kaufpreis gemindert oder Kettner Edelmetalle in sonstiger Weise deswegen in Anspruch
genommen, behält sich Kettner Edelmetalle den Rückgriff gegenüber dem Verkäufer vor.
(8) Kettner Edelmetalle ist berechtigt, vom Verkäufer Ersatz der Aufwendungen zu
verlangen, die Kettner Edelmetalle im Verhältnis zu seinen Kunden zu tragen hat, weil dieser
gegenüber Kettner Edelmetalle einen Anspruch auf Ersatz der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten
hat.
(9) Die Gewährleistungsfrist des Verkäufers zugunsten von Kettner Edelmetalle beträgt zwei
Jahre
IV. ALLGEMEINGÜLTIGE REGELUNGEN
§ 16 Haftung
(1) Kettner Edelmetalle schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie
Schadenersatzansprüche gegen Kettner Edelmetalle insbesondere nicht für indirekte
Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach-
und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten, aus. Vorbehalten bleibt eine
weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder
rechtswidrige Absicht.
(2) Kettner Edelmetalle benutzt auf www.kettner-edelmetalle.de Hyperlinks lediglich für den
vereinfachten Zugang des Kunden zu anderen Webangeboten. Kettner Edelmetalle kann
weder den Inhalt dieser Webangebote im Einzelnen kennen, noch die Haftung oder sonstige
Verantwortung für die Inhalte dieser Webseiten übernehmen.
§ 17 Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zu Kunden und zu Verkäufern findet schweizerisches
Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen Anwendung. Das UN-Kaufrecht
(CISG, Wiener Kaufrecht) wird explizit ausgeschlossen.
§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Villingen-Schwenningen
§ 19 Schlussbestimmungen
Der Vertrag sowie die einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle
zwischen den Parteien über den Vertragsgegenstand getroffenen Vereinbarungen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Villingen-Schwenningen, 25. April 2023

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