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28.03.2024
06:38 Uhr

Überraschende Steuerfalle: Die Vorabpauschale bei Fonds

Überraschende Steuerfalle: Die Vorabpauschale bei Fonds

Die Realität des Fondssparens hat für viele deutsche Anleger eine unerwartete Wendung genommen. Wie Andreas Braun von der ARD-Finanzredaktion berichtet, wurden zahlreiche Fondssparer zu Jahresbeginn von der sogenannten Vorabpauschale überrascht, einer Steuer auf nicht realisierte Kursgewinne, die direkt von den Verrechnungskonten abgebucht wurde.

Die Steuer, die aus dem Nichts kam

Obwohl Kapitaleinkünfte seit 2009 mit der Abgeltungssteuer belegt sind, war die Besteuerung von Kursgewinnen ohne Verkauf der Fondsanteile für viele ein unbekanntes Szenario. Diese Regelung, eingeführt mit der Investmentsteuerreform 2018, hat nun zu Beginn des Jahres 2024 für Verwirrung und Unmut unter den Fondssparern gesorgt.

Veränderte Zinslandschaft als Auslöser

Die plötzliche Steuerbelastung ist eine direkte Folge des geänderten Zinsumfelds im Euroraum. Nach Jahren negativer oder nahezu null Prozent Basiszinsen, die eine Vorabpauschale unnötig machten, hat die Bundesbank für das vergangene Jahr einen Basiszins von 2,55 Prozent festgelegt. Dieser Zinsanstieg führte dazu, dass viele Fondssparer nun erstmals mit der Vorabpauschale konfrontiert wurden.

Wie die Vorabpauschale berechnet wird

Die Vorabpauschale stellt einen fiktiven Gewinn dar, der auf Basis des Basiszinssatzes und des Rücknahmepreises des Fondsanteils zum Jahresanfang berechnet wird. Von diesem Betrag werden tatsächliche Ausschüttungen abgezogen, woraufhin die verbleibende Summe mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, zuzüglich Solidaritätszuschlag und möglicher Kirchensteuer, besteuert wird.

Teilfreistellung mildert die Steuerlast

Je nach Fondstyp kann die Steuerbelastung allerdings gemildert werden. Fonds, die zu mindestens 50 Prozent in Aktien investieren, profitieren von einer Teilfreistellung von 30 Prozent. Dies bedeutet, dass nur auf 70 Prozent der Gewinne Abgeltungssteuer fällig wird.

Kritik an der aktuellen Regelung

Die Einführung der Vorabpauschale und die damit einhergehende Steuerbelastung für Fondssparer lässt tief blicken in die Abgründe einer oft als realitätsfern empfundenen Finanzpolitik. Es stellt sich die Frage, ob die deutsche Bundesregierung und die verantwortlichen Institutionen wirklich im Sinne des Bürgers handeln oder ob hier nicht vielmehr eine fiskalische Gier das Ruder übernommen hat.

Die steuerliche Mehrbelastung trifft gerade jene, die vorausschauend und mit Bedacht für die eigene Zukunft vorsorgen wollen. Es ist ein Schlag ins Kontor der kleinen Sparer, die nun neben der Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten eine weitere Hürde meistern müssen. Die Politik sollte an dieser Stelle hinterfragt werden: Ist es wirklich gerecht, unangetastete Kursgewinne zu besteuern und damit die finanzielle Last für den Bürger zu erhöhen?

Wie Anleger sich vorbereiten können

Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Anleger den geschätzten Steuerbetrag zu Jahresbeginn aufs Depotkonto überweisen. Zudem ist es ratsam, die steuerlichen Freistellungsaufträge zu nutzen und auf mehrere Konten zu verteilen, um die steuerliche Belastung zu minimieren.

Die Vorabpauschale mag für viele Fondssparer unerwartet gekommen sein, doch sie steht sinnbildlich für die Komplexität und die Tücken des deutschen Steuersystems. Ein System, das in seiner derzeitigen Form immer wieder für Überraschungen gut ist – leider selten zu Gunsten des kleinen Anlegers.

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