Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
18.08.2023
08:49 Uhr

Thailands Regierungspartei treibt Pläne für programmiertes digitales Geld voran

Die größte Regierungspartei in Thailand, die Pheu-Thai-Partei, hat einen Plan zur Förderung der Digitalisierung und Konjunkturbelebung vorgestellt. Dabei sollen alle Bürger ab 16 Jahren ein Handgeld von etwa 280 Dollar erhalten. Dieses Geld kann jedoch nur in einem Umkreis von vier Kilometern um den Wohnsitz ausgegeben werden und läuft nach sechs Monaten ab. Es stellt sich die Frage, ob dies eine sinnvolle Maßnahme ist oder ob es sich hierbei um eine weitere Kontrollmaßnahme handelt.

Zugang zu digitalem Geld

Die Bürger sollen Zugang zu den versprochenen 10.000 Baht programmierten Geldes entweder über ihre digitalen Geldbörsen auf dem Smartphone erhalten, die mit ihren nationalen Identitätsnummern verknüpft sind, oder indem sie unter Vorlage ihrer nationalen ID-Karte einen persönlichen Code abholen. Die thailändische Zentralbank ist allerdings noch in der Erprobungsphase einer digitalen Zentralbankwährung und hat sich bisher gegen den Plan der Pheu-Thai-Partei ausgesprochen.

Programmierbarkeit und Kontrolle

Eine digitale Zentralbankwährung, wie sie fast alle großen Länder einzuführen planen oder ernsthaft erwägen, würde die Kontrollierbarkeit und Steuerbarkeit des finanziellen und wirtschaftlichen Gebarens der Bürger erheblich ausweiten, wenn sie Programmierbarkeit beinhaltet. Es könnte beispielsweise programmiert werden, wer was mit dem ihm überwiesenen Geld kaufen darf, und ob er zum Beispiel für bestimmte Waren einen Aufschlag (Lenkungssteuer) zu zahlen hat. Ambitionen in dieser Richtung sind in vielen Ländern sichtbar, auch in Deutschland.

Umstrittene Beschränkungen

Die in Thailand geplante Beschränkung der Nutzbarkeit des digitalen Geldes auf einen engen Radius um den Wohnort ist umstritten. Kritiker sehen darin eine verordnete Mobilitätsbeschränkung und eine Bevormundung der Bürger. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), die die Arbeit der (westlichen) Zentralbanken an digitalem Zentralbankgeld koordiniert, hat in ihrer Blaupause Programmierbarkeit von digitalem Zentralbankgeld befürwortet.

Ablehnung der Programmierbarkeit durch die EZB

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat allerdings für sich ausgeschlossen, dass der ins Auge gefasste digitale Euro programmierbar in dem Sinne sein könnte, dass sein Wert mit der Zeit abnimmt, seine Gültigkeitsdauer begrenzt wäre oder man nur bestimmte Waren damit kaufen kann. Auch im Entwurf der EU-Kommission für eine Verordnung zum digitalen Euro ist das ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rolle der Geschäftsbanken

Interessant ist die Aussage von EZB-Chefin Christine Lagarde, dass die Geschäftsbanken diejenigen wären, die die Verwendung einer digitalen Währung mit der Programmierbarkeit in Verbindung bringen können. Dies deutet darauf hin, dass trotz der Ablehnung der Programmierbarkeit durch die EZB und die EU-Kommission, eine solche Programmierung von Geldleistungen an Bürger oder Unternehmen dennoch stattfinden könnte und würde.

Die Versicherungen von EU-Kommission und EZB hinsichtlich der Nichtprogrammierbarkeit des geplanten digitalen Euro sind deshalb von geringem Wert. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Situation weiter entwickelt und welche Auswirkungen dies auf die Freiheit und den Datenschutz der Bürger haben wird.

Schlussfolgerung

Die Pläne der thailändischen Regierungspartei werfen wichtige Fragen auf und verdeutlichen die Risiken und Herausforderungen, die mit der Einführung von digitalem Geld verbunden sind. Es ist wichtig, diese Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und die Interessen der Bürger in den Vordergrund zu stellen.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“